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Recht, Veranstaltung

Volksanwaltschaft feiert 40jähriges Jubiläum

Wien. Die Institution Volksanwaltschaft hat heute im Parlament Jubiläum gefeiert: Eine halbe Million Menschen haben sich bisher an sie gewandt. 

Seit 1977 ist die Volksanwaltschaft dort zur Stelle, wo sich Menschen von österreichischen Behörden ungerecht behandelt fühlen, so die Parlamentskorrespondenz: Seit 2012 schützt sie Menschenrechte, überprüft Justizanstalten, die Exekutive, spricht mit Menschen in Pflegeheimen und psychiatrischen Einrichtungen, u.a. Heute feierte die Volksanwaltschaft im Parlament ihren 40. Geburtstag.

Neben den drei VolksanwältInnen Günther Kräuter, Gertrude Brinek und Peter Fichtenbauer unterstrich auch der polnische Ombudsmann und Menschenrechtsaktivist Adam Bodnar die Bedeutung einer unabhängigen Ombudsstelle. Geht es um Herausforderungen in der Zukunft, sehen sich die Volksanwälte u.a. besonders im Schutz von Bürger- und Menschenrechten gefragt. Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach von einer unverzichtbaren Rolle der Volksanwaltschaft für Österreich.

Geschichte und Frequenz

Die Missstände und Mängel hätten sich in den späten 1970igern in Österreich rasch gezeigt, die Wurzeln einer unabhängigen Bürgervertretung würden jedoch in Schweden liegen, so der Vorsitzende der Volksanwaltschaft Günther Kräuter über den Beginn der Institution. In den letzten 40 Jahren haben sich mehr als eine halbe Million Menschen an die Institution gewandt, 5609 Gespräche wurden persönlich geführt.

Fichtenbauer appellierte an das Parlament, die Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft weiter auszubauen. Geht es nach ihm, soll diese – analog zum Rechnungshof – auf ausgegliederte Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand zu mindestens 50% beteiligt ist, ausgeweitet werden.

Zur Geschichte der Volksanwaltschaft

1977 als Provisorium auf Initiative von Bruno Kreisky eingerichtet, verzeichnet die Volksanwaltschaft mittlerweile rund 20.000 Beschwerden von BürgerInnen im Jahr. 1981 wurde die Institution in der Verfassung verankert und damit auch ihre Aufgabe, Missstände in der österreichischen Verwaltung aufzuzeigen.

Das Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (IOI), der globalen Organisation für die Vernetzung unabhängiger Verwaltungskontrollorgane, hat ihren Sitz seit 2009 in der Volksanwaltschaft.

Mit Juli 2012 wurde die Volksanwaltschaft zum Menschenrechtshaus in Österreich. Seitdem ist sie verfassungsrechtlich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Beraten und begleitet wird sie vom Menschenrechtsbeirat, sechs regionale Menschenrechts-Kommissionen leisten außerdem in den Bundesländern präventive Arbeit zum Schutz der Menschenrechte.

Grundlage für ihren Menschenrechts-Auftrag sind UN-Menschenrechtsverträge, durch die sich die Republik Österreich zu bestimmten menschenrechtlichen Garantien und internationalen Standards verpflichtet hat. Konkret wurde mit der Kompetenzerweiterung der Volksanwaltschaft das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und den darin geforderten „Nationalen Präventionsmechanismus“ (NPM) sowie Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt.

Der Prüfungsauftrag umfasst alle Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen besonders stark Gefahr laufen, Misshandlung, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden Maßnahmen wehrlos ausgesetzt zu sein.

Link: Parlament

 

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