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Business, Recht, Steuer

Erste Analysen der Profis zum neuen Regierungsprogramm

Wien. Österreichs Koalitionsregierung hat diese Woche doch noch ein gemeinsames Arbeitsprogramm veröffentlicht. Die Steuerberater warten gespannt darauf, wie die Maßnahmen im Detail umgesetzt werden sollen – können den Vorhaben aber zumindest zum jetzigen Zeitpunkt einiges abgewinnen.

Derzeit seien nur die wesentlichen steuerlichen Eckpunkte bekannt, die Gesetzwerdung bleibe daher noch abzuwarten, heißt es beispielsweise bei der KPMG. Andere Experten fragen sich, wie die Finanzierung der Maßnahmen – nötig sind geschätzte 4 Milliarden Euro – aufgebracht werden kann.

Das neue Arbeitsprogramm beinhaltet u.a. steuerliche Maßnahmen, die teilweise schon heuer, teilweise erst 2018 oder 2019 in Kraft treten sollen.

Neue Investitionsförderung: Vorzeitige Abschreibung

So soll mit 1. März 2017 als Investitionsanreiz die Möglichkeit einer vorzeitigen Abschreibung für Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen geschaffen werden. Die Unternehmen können dabei eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30% geltend machen; alternativ wäre auch die Umsetzung als Investitionszuwachsprämie möglich. Details der Berechnung sind noch unklar und Investitionen in Gebäude und Pkw sind ausgenommen. KPMG empfiehlt aber jedenfalls, mit Investitionen noch bis März zu warten.

Investitionszuwachsprämie für KMU

Eine neue KMU-Investitionszuwachsprämie soll ebenfalls kommen: Demnach sollen KMUs mit bis zu 49 Mitarbeitern sollen künftig eine 15%ige Prämie auf einen Investitionszuwachs von EUR 50.000 bis 450.00 erhalten. KMUs mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 49 und 250 bekommen eine 10%ige Prämie auf einen Investitionszuwachsvon EUR 100.000 bis 750.000.

Diese Maßnahme ist sehr zu begrüßen, heißt es beispielsweise bei der auf Touristiker spezialisierten Prodinger Tourismusberatung: Sie bemängelt allerdings, dass je nach Beobachtungszeitraum manche Betriebe schlechter gestellt seien, und spricht sich für Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung durch den einzelnen Betrieb aus.

Erhöhung der Forschungsprämie auf 14%

Die letzte Steuerreform hat die Forschungsprämie auf 12% erhöht, nun soll aufgrund der positiven Effekte dieser Maßnahme ab 1. 1. 2018 auf eine weitere Erhöhung auf 14% erfolgen.

Vermeidung von Gewinnverschiebungen

Bei ausländischen Konzernen will die Regierung künftig „effizienter“ besteuern, insbesondere im Online-Bereich. Dabei soll einerseits eine Umsetzung der international forcierten Maßnahmen (z.B. BEPS-Regelungen zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen) erfolgen. Andererseits sind auch nationale Maßnahmen geplant, so wird als Beispiel eine Erweiterung der Werbeabgabe für den Online-Bereich erwähnt.

Der Finanzminister wird bis Ende Juni ein Maßnahmenpaket vorlegen, es sind daher die legistischen Maßnahmen für die Umsetzung der EU-Anti-BEPS-Richtlinie zu erwarten, so KPMG.

Kalte Progression

Zum Ausgleich der kalten Progression hat die Regierung nun ein neues Modell parat: Demnach werden ab 2019 ab 5% aufgelaufener Inflation die ersten beiden Tarifstufen angepasst, die übrigen schauen – zumindest vorerst – durch die Finger. Nutznießer sind also konkret die niedrigen Einkommen bis EUR 11.000 (0% Einkommensteuer) bzw. EUR 11.000 bis EUR 18.000 (25%), die automatisch indexiert werden sollen.

Vom BMF künftig zu veröffentlichende „Progressionsberichte“ sollen die Entscheidungshilfe für weitere mögliche Maßnahmen in der Zukunft liefern.

Beschäftigungsbonus, Flugabgabe und mehr

Neben der schrittweisen Senkung der Lohnnebenkosten soll für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze ein Beschäftigungsbonus eingeführt werden: Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz 50% der entsprechenden Lohnnebenkosten erstattet werden. Und schließlich soll zur Förderung des Flughafen Wien die Flugabgabe halbiert werden.

Zu den weiteren geplanten Maßnahmen gehören auch Arbeitszeitflexibilisierung und 1500 Euro Mindestlohn: Diese soll nun von den den Sozialpartnern ausverhandelt werden, ansonsten werde von der Regierung ein Modell gesetzlich umgesetzt, zumindest was die Arbeitszeit betrifft. Im Gespräch ist der bereits bekannte 12-Stunden-Tag mit Gleitzeit.

Weiters will die Regierung zwecks Entbürokratisierung im Arbeitsrecht 900 Verordnungen durchforsten (v.a. Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz), sie will ältere  Langzeitarbeitslose wieder ins Berufsleben bringen und überlegt eine Übersiedlungprämie für Arbeitswillige, die für den neuen Job wegziehen müssen.

Außerdem soll die Breitbandmilliarde (Förderung für Breitbandausbau) bis 2020 verdoppelt werden, alle Schulen endlich einen Internetanschluss bekommen, die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres wird als Ziel in den Raum gestellt u.a.

Neues Privatstiftungsrecht?

Ein potenziell großer Brocken ist die geplante Änderung des Privatstiftungsrechts: Künftig soll der Stiftungszweck auch nach dem Tod des Stifters geändert werden können; das würde es dem Stiftungsvorstand ermöglichen, unternehmerischer zu agieren. Es gehe der Regierung vor allem darum, dass derzeit in Immobilien oder auch von Versicherungen gebunkerte Kapital in die Wirtschaft zu bringen.

Link: BMF

Link: KPMG

Link: Prodinger

 

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