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Finanz

Finanzplatz: Neues zu den Themen Anlegen und Finanzieren

Wien. Zurich bringt eine fondsgebundene Lebensversicherung, Erste und Sparkassen einen Nachhaltigkeits-Fonds, und der VKI gewinnt gegen die Bank Austria.
Aktuelle Meldungen aus Österreich in unserer Übersicht:

Zurich bringt „Premium Invest“

Fondsgebundene Lebensversicherungen stehen angesichts der Situation auf den Finanzmärkten und der Performance in manchen Bereichen nicht mehr allzu stark im Fokus der Anleger. Die Zürich Versicherungs-AG (Zurich) probiert es dennoch mit einem neuen Produkt in dieser Kategorie: Das Hauptargument für „Zurich Premium Invest“ soll dabei die Möglichkeit sein, mit „reduziertem Risiko“ am Aktienmarkt teilnehmen zu können.

Das Produkt wurde gemeinsam mit dem Vermögensverwalter Deutsche Asset Management (DeAM) entwickelt, das Verhältnis zwischen Ertrag und Risiko kann individuell bestimmt werden. Das Produkt soll vor allem für die Absicherung der Pension geeignet sein, heißt es. Vor dem Hintergrund der niedrigen Zinsen seien nämlich Alternativen gesucht, mit denen man bei überschaubarem Risiko von der Entwicklung des Aktienmarktes profitieren könne, so die Zurich weiter.

Das Anlagemodell basiert auf zwei Komponenten: Dem Kapitalerhalt dienen risikoärmere Anlageinstrumente wie Anleihefonds, für die Wertsteigerung werden Aktien und Aktienfonds beigemischt. Das angestrebte Kapitalsicherungsniveau kann bei Vertragsabschluss zwischen 50 und 80 Prozent gewählt werden. Ein weiteres Verkaufsargument ist die Befreiung von der KESt, diese beträgt derzeit 27,5 Prozent auf die lukrierten Gewinne bei Wertpapieren. Die Mindest-Versicherungsdauer beträgt bei laufender Prämie 15 Jahre, die Prämienzahlungsdauer kann zwischen 5 und 50 Jahre betragen. Die minimale Prämie beträgt 35 Euro monatlich, Entnahmen sind jederzeit möglich (Minimum: 500 Euro). Das angesparte Kapital kann am Laufzeitende KESt-frei als monatliche Rente oder als Einmalzahlung (in diesem Fall auch ohne Einkommenssteuer) ausbezahlt werden.

Link: Zurich

Erste legt Investmentfonds „Responsible Stock“ auf

MAN, Singapore Airlines, Coca-Cola, AT&T sind einige jener Titel, die in einem neuen Investmentfonds der Erste Asset Management zu finden sind. Dieser trägt den Titel „Erste Responsible Stock Dividend“ und soll, wie der Name schon suggeriert, ein „nachhaltiges globales Portfolio“ mit dem Fokus auf Dividendenerträge bieten. Mehr Augenmerk auf Dividenden zu legen ist in den vergangenen Monaten von so manchem Analysten empfohlen worden.

Demnach werden von der Ersten jene Unternehmen ausgewählt, die eine stabile Dividendenrendite zu bieten haben, außerdem stehen niedrige historische Kursschwankungen und stabile Gewinne im Vordergrund. Und das Thema Nachhaltigkeit? Alle Unternehmen im Portfolio würden den Nachhaltigkeitsprinzipien der Vereinten Nationen entsprechen und zudem „nach Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Kriterien“ systematisch gefiltert, heißt es seitens der Ersten. Insgesamt werden 50 Aktien in Startportfolio enthalten sein, wie erwähnt unter anderem MAN (Dividendenrendite: 3,3 Prozent).

Link: Erste Asset Management

Handelsgericht Wien zu Zinsgleitklauseln in Kreditverträgen

Das Handelsgericht Wien hat eine AGB-Klausel zur Zinsuntergrenze bei Krediten für unzulässig erklärt – der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nach eigenen Angaben eine entsprechende Klage gegen die Unicredit Bank Austria AG gewonnen. Darin ging es darum, dass Kreditverträge von 2016 eine Zinsgleitklausel mit variablem Zinssatz enthalten, in der zwar eine Zinsuntergrenze festgelegt wird, aber keine Zinsobergrenze.

Das HG Wien entschied, dass die fraglichen Klauseln unzulässig sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, laut Pressemeldungen will die Bank Austria dagegen berufen. Zinsanpassungsklauseln müssten dem Erfordernis der Zweiseitigkeit entsprechen, heißt es seitens des HG Wien – diese Erfordernis besagt, dass bei der Einführung einer Untergrenze für Entgelte auch eine Obergrenze bestimmt werden müsse. Es entspreche dem Gedanken der Vertragssymmetrie, dass die Bank zur Senkung von Kreditzinsen in derselben Relation verpflichtet ist, in der sie umgekehrt Erhöhungen vornehmen darf.

Link: VKI

Link: Bank Austria

(rp)

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