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Recht, Tipps

Ab heute gilt auf Autobahnen nur noch türkis

Wien. Mandarin-orange ist endgültig verblasst, wie es der Autofahrerklub ARBÖ ausdrückt: Seit heute gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen nur noch die türkise Vignette 2017. Übrigens: Auch fast alle Nachbarländer Österreichs bitten mit ihrer eigenen Vignetten-Variante die Autofahrer zur Kasse. 

Am 31. Jänner 2017 verlor die Jahresvignette 2016 ihre Gültigkeit. Ab dann muss die neue, türkise Vignette am Pkw, Motorrad oder leichten Wohnmobil angebracht sein, sobald Autobahnen oder Schnellstraßen benutzt werden.

  • Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 86,40 Euro (Pkw) bzw. 34,40 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten.
  • Generell haben sich viele Österreicherinnen und Österreicher viel Zeit gelassen, was den Kauf der neuen Vignette betrifft: Wie eine ARBÖ-Umfrage zeigt, hatten 50% der Teilnehmer vor einigen Tagen noch keine Vignette 2017 auf ihrer Windschutzscheibe. Wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatzmautzahlung von 120 Euro rechnen.
  • Der Kaufnachweis der Vignette sollte aufbewahrt werden. Er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann.
  • Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Beachten sollte man dabei allerdings auch das Handbuch zum Fahrzeug, insbesondere wenn z.B. ein Regensensor vorhanden ist.

Die Ausnahmen und Sonderregeln

  • Wer mit blauen Kennzeichen unterwegs ist und ein Fahrzeug überstellt, muss eine ordnungsgemäß entwertete Zweimonatsvignette mitführen, diese aber nicht auf die Windschutzscheibe kleben, so der ARBÖ. Hierbei reiche die Mitnahme im Fahrtenbuch aus. Beim Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges – etwa bei einer Raststätte – muss aber die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug hinterlegt werden, da dies sonst als Mautprellerei bewertet wird.
  • Wer bei Kraftfahrzeugen mit Überstellungskennzeichen eine Jahres- oder 10-Tagesvignette verwendet, muss sie – wie in allen anderen Fällen – sehr wohl aufkleben.
  • Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine „Gratisvignette“. Nähere Infos dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, wo diese Vignette auch zu beantragen ist.

Die Nachbarländer

Neben Österreich gibt es in folgenden Nachbarländern eine Vignettenpflicht:

  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Ungarn (elektronisches Mautsystem / E-Vignette).

In Italien werden abhängig von der Fahrstrecke Autobahngebühren eingehoben. Deutschland hat zwar keine generelle Vignette, aber manche Städte verlangen eine Umweltplakette.

Heimische Lenker sollten laut Asfinag nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben – solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Pickerl-Anzahl und auch keine Strafen, so der ARBÖ.

Strenger sei da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignetten. „Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den Landesvorschriften zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten oder Strafen wegen zu vielen Aufklebern zu vermeiden“, so Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

Link: ARBÖ

Link: Asfinag

 

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