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M&A, Recht

Freshfields hilft Otto Bock bei der Mitbestimmung

Wien. Otto Bock HealthCare hat die grenzüberschreitende Verschmelzung einer Österreich-Tochter vorgenommen und eine internationale Mitbestimmungsvereinbarung für die Mitarbeiter in 20 Ländern abgeschlossen. Freshfields war behilflich. 

Otto Bock HealthCare sieht sich als Markt- und Innovationsführer bei Prothesen, Orthesen und Rollstühlen und ist auch als regelmäßiger Hauptsponsor der Paralympics bekannt.

Nun wurde deutlich umgebaut: Otto Bock HealthCare hat u.a. eine österreichische Gesellschaft auf sich verschmolzen und mit dem Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer (BVG) eine Mitbestimmungsvereinbarung ausgehandelt.

Dies geschah laut Freshfields, um der Internationalität des in rund 50 Ländern (davon über 20 in Europa) operierenden Unternehmens gerecht zu werden und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates maßgeschneidert zu regeln.

Mitbestimmung in 20 Ländern

Freshfields Bruckhaus Deringer hat das Projekt in Deutschland und Österreich gesellschaftsrechtlich beraten und das gesamte Verfahren zur Bildung des BVG in 20 Ländern betreut. Das ebenfalls von Freshfields unterstützte Verhandlungsverfahren war nach zwei Verhandlungsrunden in Wien und Berlin erfolgreich, heißt es weiter.

Das internationale Freshfields-Team wurde von Christoph H. Seibt (Gesellschaftsrecht) und Klaus-Stefan Hohenstatt (Arbeitsrecht) geleitet und umfasste u.a. auch Karin Buzanich-Sommeregger und Leonhard Prasser (Arbeitsrecht) aus dem Wiener Büro.

Das Projekt wurde bei Otto Bock intern durch die Leiterin der Rechtsabteilung, Regina Thums, und Dorothée Hahn, Syndikusanwältin im Arbeitsrecht, koordiniert.

Link: Freshfields

Link: Otto Bock Healthcare

 

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