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Business, Steuer

Finanzamt will jetzt Ihre Registrierkasse kennenlernen, so BDO

Wien. Das Beratungsunternehmen BDO Austria wendet sich in aktuellen Steuer-News an die mehr oder minder glücklichen Registrierkassen-Besitzer: Die Kassa muss jetzt bis Ende März dem Finanzamt gemeldet werden. 

Unternehmer müssen ab einem Nettojahresumsatz von EUR 15.000,- je Betrieb eine elektronische Registrierkasse verwenden, sofern die Barumsätze (inkl. Bankomatkartenzahlungen, Kreditkartenumsätzen, Gutscheineinlösungen) EUR 7.500 netto je Betrieb im Jahr überschreiten (für bestimmte Betriebe gibt es dabei Erleichterungen), erinnert BDO Austria.

Diese Registrierkasse müsse bis 31. 3. 2017 beim Finanzamt erfasst werden: Ab 1. 4.2017 muss jede Registrierkasse zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zur Manipulationssicherheit versehen sein und Belege mit elektronischer Signatur erstellen.

Der aktive Manipulationsschutz ist am Beleg, der dem Kunden übergeben wird, als QR-Code erkennbar. Der QR-Code beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Damit werden die Barumsätze chronologisch miteinander verkettet, heißt es weiter.

Die einzelnen Schritte zur Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse laut BDO:

  1. Anschaffung bzw. Umrüstung der Registrierkasse (grundsätzlich bereits seit 1. 5. 2016 verpflichtend)
  2. Erwerb eines eigenen Zertifikats pro Registrierkasse (nötig auch: Signatur- und Siegelerstellungseinheit
  3. Signaturerstellungseinheiten bei Vertrauensdienstanbieter erwerben (in Form eines Microchips) – mit dem Registrierkassenhersteller abklären, welcher Anbieter am besten geeignet ist, empfiehlt das Beratungsunternehmen
  4. Start der Registrierkasse im manipulationssicheren Modus per Softwareupdate (Achtung: alte Daten gehen verloren; daher vorher sichern, warnt BDO)
  5. Erstellung des Startbelegs (danach arbeitet die Registrierkasse im manipulationssicheren Modus mit Datenerfassungsprotokoll)
  6. Registrierung der Registrierkasse beim Fiskus über FinanzOnline; mit „BMF-Belegcheck App“ kann ein Test durchgeführt werden
  7. Der (hoffentlich reibungslose) Normalbetrieb

Für die Anmeldung mittels FinanzOnline sind eine Reihe von Informationen notwendig, u.a. Art der Signatur- und Siegelerstellungseinheit, Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikats der Signaturkarte, Name des Vertrauensdienstanbieters u.a.

Mit Hilfe der „BMF-Belegcheck App“ kann dann festgestellt werden, ob die Inbetriebnahme und Registrierung der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß erfolgt ist.

Die Uhr tickt…

Laut BDO dauert der Erwerb des Zertifikats samt Signatur- und Siegelerstellungseinheit derzeit etwa 14 Tage, was sich im Laufe der nächsten Wochen noch verlängern könnte: Es werde also Zeit.

Link: BDO Austria

 

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