Wien. Das Wirtschaftsministerium hat eine Novelle des Maß- und Eichgesetzes in Begutachtung geschickt: Später messen, lautet die Devise.
Aufgrund technischer Weiterentwicklungen sehe die geplante Novelle vor, Eichpflichten deutlich zu reduzieren sowie die Intervalle zur Nacheichung zu verlängern. Die Interessen des Konsumentenschutzes, des fairen Handels, des Gesundheitswesens und des Sicherheitswesens bleiben gewahrt, heißt es.
Zu den Messgeräten gab es im Vorfeld Untersuchungen durch die Experten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen und des Wirtschaftsministeriums. Einerseits wurden dafür internationale Untersuchungen und Erfahrungswerte herangezogen, andererseits die langjährigen eigenen Erfahrungswerte zur Eichgenauigkeit. Dort, wo Eichgeräte auch nach längerer Zeit de facto nur sehr marginale Abweichungen aufzeigen, sind längere Eich-Intervalle oder der Entfall der (Nach)Eichpflicht gewählt worden, wird ein Hauptbestandteil der Reform beschrieben.
Damit sollen die Eichpflichten um insgesamt über 25 Prozent gesenkt werden, so Wirtschaftsminister Mitterlehner: „Konkret entfallen im Endausbau jährlich bis zu 171.000 Eichungen. Damit sparen sich die Anwender der Geräte in Zukunft rund 15 Millionen Euro pro Jahr. Das kommt insbesondere heimischen Unternehmen zugute.“
Der Zeitplan
Die öffentliche Begutachtung der geplanten Novelle des Maß- und Eichgesetzes läuft bis zum 21. Februar. Ein Inkrafttreten ist ab Juli 2017 geplant.
Link: Wirtschaftsministerium