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Dienstzeugnisse: Handbuch für Arbeitgeber und -nehmer

©Linde

Arbeitszeugnisse. Was muss im Dienstzeugnis stehen? Was ist ausdrücklich verboten? Und ist es toll, wenn darin steht, man habe sich bei der Arbeit „bemüht“? Das Buch „Dienstzeugnisse“ ist bei Linde jetzt in der 3. Auflage erschienen.

Bekanntlich sind ausdrücklich negative Bewertungen in Dienstzeugnissen in der Regel nicht zulässig, doch die Recruiting-Szene hat darum herum ein breites Feld von Herangehensweisen und Konventionen entwickelt, in die das Buch Einblick geben will.

Es gehe darin sowohl um grundlegende Rechtsfragen wie Praxis-gerechte Textbausteine, so der Verlag: Das Buch wendet sich an Praktiker und soll das rasche Verfassen von Dienstzeugnissen ermöglichen; Arbeitnehmern will man die Entschlüsselung ihres Dienstzeugnisses ermöglichen.

Im Inhalt finden sich demnach u.a.:

  • Was muss im Dienstzeugnis stehen?
  • Welche versteckten „Geheimcodes“ gibt es?
  • Wie kann ein Dienstzeugnis rasch und mitarbeiterorientiert erstellt werden?
  • Dazu gibt es Textbausteine, die auch per „Online-Zeugnisgenerator“ einzusetzen seien.

Die Autorinnen

  • Dr. Gabriele Cerwinka ist Gesellschafterin der Schranz & Cerwinka OEG, war davor Vorstandssekretärin. Sie hat Berufspädagogik und Kommunikationswissenschaften sowie International Human Resource Management/Organizational Development studiert u.a.
  • Dr. Alexandra Knell ist Rechtsanwältin in Wien mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht sowie Wirtschaftsrecht. Sie ist zudem eingetragene Mediatorin mit dem Schwerpunkt Mediation in Unternehmen, Vortragende usw.
  • Mag. Gabriele Schranz ist Gesellschafterin der Schranz & Cerwinka OEG. Studium der Betriebswirtschaft, danach Managementtätigkeit in einem US-Konzern und Projekttätigkeit im Dienstleistungsbereich u.a.

Link: Linde Verlag

 

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