Wien. Wohltätige Organisationen wie „Licht für die Welt“ rufen ihre Spender zum Registrieren auf: Grund sind die neuen Regeln der Spendenabsetzbarkeit ab 2017. Wer seine persönlichen Daten mit dem Fiskus teilt, kann automatisch Steuern sparen.
Die neuen Regeln bedeuten mehr Aufwand für NGOs, aber auch Vorteile und Chance für die Spender, heißt es bei Licht in die Welt. „Für uns ist es wichtig, das Alter unserer Unterstützer zu kennen und es unseren Spendern möglichst einfach zu machen zu spenden. Wer für unsere Projekte spendet, soll auch alle Begünstigungen bekommen, die das neue Gesetz vorsieht, um vielleicht auch die Spende zu erhöhen. Denn jede Spende, mit der wir noch mehr Menschen helfen können, zählt für uns sehr viel“, so Licht für die Welt-Fundraisingleiter Patrick Hafner.
Freilich haben nach den letzten Umfragen 80 Prozent der Spender in Österreich noch nie etwas von den neuen Regeln gehört, wird kritisiert: „Wir fordern, die Bevölkerung über die neuen Regeln besser zu informieren“, so Hafner.
Was vorgeschrieben ist
Seit 1. Jänner 2017 gelten neue gesetzliche Regeln für die Spendenabsetzbarkeit. Während bis Ende des Vorjahrs die Spender ihre Zahlungen im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen mussten, sollen die Zahlungen der Spender ab 2018 von begünstigten Organisationen wie Licht für die Welt automatisch und verschlüsselt an die Finanzbehörden weiter gegeben werden. Das betrifft auch schon Zahlungen, die 2017 geleistet werden.
Dies habe sowohl für die Spender wie für die Finanzverwaltung Vorteile, weil nun die Spendenorganisation selbst für die Übermittlung der Spenden verantwortlich ist. Für Licht für die Welt bedeute dies zwar einen bürokratischen Mehraufwand aber auch die Chance, die eigenen Spender besser kennenzulernen.
Die Spender haben weiters den Vorteil, dass sie ihre Daten nur einmal bekanntgeben und nicht jedes Jahr die Spendenbestätigung abwarten und ihre Spenden jährlich abschreiben müssen.
Die automatische Meldung der Spendenhöhe an die Finanzämter könne jedoch nur dann erfolgen, wenn die Spender ihr Geburtsdatum und ihren genauen und vollständigen Namen, wie am Meldezettel ersichtlich, an Licht für die Welt bekanntgeben. Daher rufe man alle Spender auf, im Spendenformular, auf den Zahlscheinen sowie im Onlinebanking den genauen und vollständigen Namen anzugeben sowie das genaue Geburtsdatum an die Organisation zu übermitteln.
Je nach Steuerklasse fließen dann zwischen 25 und 55 Prozent der Spende – durchschnittlich etwa ein Drittel – automatisch über das Finanzamt an den Spender zurück, so das Konzept.
Link: Licht für die Welt
Link: Finanzministerium