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Bildung & Uni, Recht, Tipps

Wintersport: Schadenersatz-Check per Online-Tool

Wien. Versteckter Felsen auf der Skipiste, Doppelsalto mit dem Snowboard, Geisterfahrer am Skilift? Ein interaktives Online-Tool will über Schadenersatzansprüche bei Skiunfällen informieren. Dahinter steht der LexisNexis-Verlag.

Die Zeitschrift „Zak – Zivilrecht aktuell“ stelle der Allgemeinheit einen interaktiven Wintersport-Schadenersatz-Check zur Verfügung, so der Verlag.

Worum es geht

Querende Fußgänger, entgegenkommende Pistenraupen und rücksichtslose Raser: Laut dem Kuratorium für alpine Sicherheit kommt es in Österreich zu mehr als 7.000 Ski- und Alpinunfälle pro Jahr. Zur Wintersportsaison veröffentlicht die juristische Fachzeitschrift „Zak – Zivilrecht aktuell“ ein frei zugängliches Online-Tool, das geschädigten Wintersportlern dabei helfe, die Verschuldensfrage beim Schadenersatz abzuschätzen.

Die Suchfunktion durchforste die aufbereiteten Daten der LexisNexis-Juristen und biete eine Übersicht über die Schuldanteile von Geschädigten und Schädiger bzw. die Reduktion des Schadenersatzes bei verschieden Unfallszenarien.

Man mache damit 15 Jahre Recherchearbeit und mehr als 500 Suchbegriffe frei zugänglich, so Zivilrechts-Experte Wolfgang Kolmasch, Verantwortlicher bei der Fachzeitschrift: „Gerade bei Skiunfällen ist die Schuldfrage oft unklar und das Wissen über die Leitentscheidungen der Gerichte sehr wertvoll. An diesen Richtlinien kann man den Anteil eines möglichen Mitverschuldens des Geschädigten abschätzen. In der Höhe dieses Anteils muss der Geschädigte seinen Schaden selber tragen. Hier können wir mit unseren Informationen weiterhelfen.“

In der Praxis

Wer beispielsweise das Stichwort „Lift“ eingibt, erhält 8 Fundstellen angezeigt, inklusive Anteil des Mitverschuldens des/der Geschädigten (In diesem Ausmaß muss der Geschädigte den Schaden selber tragen).

In einem der angegebenen Fälle verletzte sich der den Schlepplift benützende Skifahrer aufgrund seiner Ungeschicklichkeit beim Ausstieg, heißt es: Das Ergebnis lautet „1/2 Gefährdungshaftung des Schleppliftbetreibers“.

Natürlich werden Juristen mit den Ergebnissen mehr anfangen können als Otto NormalverbraucherIn: Diesen stelle man zusätzliche Informationen für die Durchsetzung zur Verfügung, so der Verlag.

Link: Wintersport-Schadenersatz-Check

 

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