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Recht

Wo Österreich mehr gegen Korruption tun muss

Wien. Österreich hat während der letzten zehn Jahre viele Maßnahmen zur Korruptionsprävention umgesetzt, es bestehe aber noch Nachschärfungsbedarf, so ein GRECO-Bericht, der Richter, Staatsanwälte und Parlamentarier überprüfte.

Der Österreich-Evaluierungsbericht der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) hat in der aktuellen vierten Evaluierungsrunde den Themenkomplex „Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten“ unter die Lupe genommen und dabei, neben kritischen Anmerkungen, auch etliches Positives gefunden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Acht Empfehlungen des insgesamt 75 Seiten starken Berichts betreffen das Parlament bzw. Abgeordnete, sie reichen von der Forderung nach ausreichenden Begutachtungsfristen für Gesetzesentwürfe samt Sicherstellung eines transparenten Entscheidungsprozesses bis hin zur detaillierten Offenlegung von Vermögensverhältnissen von Abgeordneten.

Die geforderten Maßnahmen

  • Konkret wird von GRECO etwa kritisiert, dass Begutachtungsverfahren bei Regierungsvorlagen nicht verpflichtend sind und bei Gesetzesanträgen von Abgeordneten nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.
  • Außerdem werden die Meldepflichten für ParlamentarierInnen als ungenügend beurteilt, etwa was die Offenlegung von Vermögenswerten, die Bekanntgabe von Interessenskonflikten im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit und Sanktionen bei Nichteinhaltung von Vorgaben betrifft.
  • Auch bei Kontakten zu Lobbyisten wünscht sich GRECO mehr Transparenz.
  • Weiters werden ein Verhaltens- bzw. Ethikkodex für Abgeordnete, Regeln für die Annahme und Offenlegung von Geschenken und anderen Vorteilen sowie eine unabhängige Kontroll- und Beratungsinstanz zur Prüfung von Meldungen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse empfohlen.
  • Erneut angesprochen wird im Bericht auch die frühere Empfehlung, das Immunitätsrecht zu verbessern und Richtlinien und objektive Kriterien für die Auslieferung von Abgeordneten festzulegen.

Wo gelobt wird

Als positiv vermerkt GRECO unter anderem, dass es keine besonderen Begünstigungen für ParlamentarierInnen wie Steuervorteile gibt und die Abgeordneten in Bezug auf Bestechung und sonstige Korruptionsdelikte gleich wie andere Amtsträger behandelt werden.

Ebenso wird auf die geltenden Meldepflichten für Abgeordnete in Bezug auf Nebenbeschäftigungen und Nebeneinkommen, die Lobbyisten-Regeln und die Veröffentlichung von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren von Gesetzentwürfen auf der Parlaments-Website verwiesen.

Die Justiz im Blick

Auch Österreichs Justiz bescheinige der Bericht, während der letzten zehn Jahre eine Reihe ambitionierter Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung umgesetzt zu haben. Bei der Staatsanwaltschaft wurden Spezialeinheiten für Korruptions- und Wirtschaftsdelikte eingerichtet, das Korruptionsstrafrecht verschärft und darüber hinaus werde das Thema Korruption vermehrt offen diskutiert.

  • Als verbesserungswürdig sieht der Bericht, dass etwa die Verwaltung beim Auswahl- und Ernennungsverfahren für RichterInnen und StaatsanwältInnen eine geringere Rolle spielen sollte,
  • Unvereinbarkeiten mit anderen Funktionen sollen klarer gesetzlich festgelegt werden und für alle RichterInnen sollen angemessene Integritätsbeurteilungen und regelmäßige Leistungsbeurteilungen eingeführt werden.
  • RichterInnen und StaatsanwältInnen verfügen zwar bereits über einen Verhaltenskodex, es wird aber kritisiert, dass dieser noch nicht als praktische Unterlage für die tägliche Arbeit angesehen wird.
  • Weiters wurde in Bezug auf RichterInnen festgestellt, dass gewisse Pflichten wie die Handhabung von Interessenkonflikten noch besser definiert werden sollen.

Positiv gesehen wird auch, dass die StaatsanwältInnen 2009 in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert wurden, und Österreich vor kurzem einen Weisungsrat eingerichtet hat, der eine wichtige Entwicklung ohne politische Einflussnahme garantiert.

Abschließend empfiehlt der Bericht die Einführung zusätzlicher Schulungen zu Integritätsmaßnahmen für alle RichterInnen und StaatsanwältInnen, wie beispielsweise zu Nebenbeschäftigungen.

Rund ein Jahr Zeit

Österreich hat nun bis zum 30. April 2018 Zeit, die Empfehlungen umzusetzen bzw. gegebenenfalls zu begründen, warum sie nicht umgesetzt worden sind.

In der Präsidiale des Nationalrats wurden dazu Gespräche zwischen den Fraktionen vereinbart. Nach Vorlage der österreichischen Stellungnahme wird es einen Umsetzungsbericht von GRECO geben.

Der Start der 5. Evaluierungsrunde ist übrigens für das Frühjahr 2017 in Aussicht genommen, diese werde das Thema Korruptionsvorbeugung bei Regierungsmitgliedern und Polizei zum Inhalt haben.

Link: Parlament

Link: GRECO-Bericht

 

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