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Recht, Tipps

Partnervermittlungen sind oft Kostenfallen, warnt EVZ

Online-Dienste. Wer mit den Diensten von Online-Partnervermittlungen nicht zufrieden ist und widerruft, steht vor Problemen, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ): Widerruf kann teuer werden, es gebe zahlreiche Fälle von überhöhten Zahlungsforderungen.

Wer sich bei einer Online-Partnervermittlung anmeldet, zahlt nicht zu knapp. Stolze 296,51 Euro zahlte eine Konsumentin für eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaft. Nur einen Tag nach der Anmeldung widerrief sie ihren Vertrag. Gerade einmal zwei Kontakte kamen in dieser Zeit zustande. Trotzdem berechnete ihr der Anbieter eine Nutzungsgebühr (so genannter „Wertersatz“) von 118,60 Euro.

Verärgert wandte sich die Verbraucherin an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ), das in Österreich beim VKI angesiedelt ist. Mit ihrer Beschwerde war sie nicht die erste. Immer wieder wenden sich Verbraucher mit Beschwerden über Partnerbörsen an das EVZ, heißt es.

Wie die Regeln aussehen

Generell gilt laut EVZ:

  • Kunden von Online-Partnerbörsen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (aber Vorsicht, wenn die Mitgliedschaft bereits genutzt wurde).
  • Bei fristgerechtem Widerruf muss der Mitgliedsbeitrag rückerstattet werden.

Der Haken: Wurde die Mitgliedschaft bereits genutzt, indem man beispielsweise mit anderen Singles in Kontakt getreten ist, kann der Anbieter einen sogenannten Wertersatz verlangen, so das EVZ. Die Partnerbörsen fordern laut den Angaben oft über 50 Prozent der Kosten einer Mitgliedschaft.

Begründet wird das damit, dass nicht die Laufzeit der Mitgliedschaft entscheidend sei, sondern die Tatsache, dass Kunden schon mit anderen Mitgliedern Kontakt aufgenommen hätten.

Unter Kontakt verstehen die Partnerbörsen das Schreiben von Nachrichten, eine Fotofreigabe und das Drücken von Buttons („Kompliment“, „Zuzwinkern“). Ein Treffen oder längere Korrespondenz sind nicht erforderlich, es genügt auch eine kurze Nachricht.

Die wichtigsten Regeln

Auf der Website des EVZ geht Experte Reinhold Schranz näher ins Detail. Generell gibt er folgende Tipps im Umgang mit Partnerbörsen (viele davon sind ganz allgemein bei Vertragsabschlüssen im Internet nützlich):

  • Man kann es nicht oft genug betonen: Bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen, lesen Sie sich das Kleingedruckte, die AGB, aufmerksam durch. „Gerade bei Partnerbörsen ist es leider oft so, dass ein scheinbar günstiges oder sogar kostenloses Angebot den Konsumenten plötzlich teuer zu stehen kommt“, so Schranz.
  • Machen Sie Screenshots von den einzelnen Schritten bis zum Vertragsabschluss und speichern Sie die AGB ab (die Firma muss Ihnen diese zur Verfügung stellen). Warum? „Eine Website kann rasch geändert werden und dann wird es schwer, nachträglich zu beweisen, wie diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gestaltet und wie Inhalte formuliert waren“, so EVZ-Experte Schranz.
  • Erkundigen Sie sich schon bei Ihrer Anmeldung nach der Dauer des Abos, den Kündigungsfristen und der Kündigungsform (formlose Mail, Brief oder Fax).
  • Bringen Sie vor Vertragsabschluss in Erfahrung, ob und welchen Wertersatz der Anbieter berechnen wird, wenn Sie den Vertrag beenden wollen.
  • Wenn Sie gleich nach der Anmeldung feststellen, dass Ihnen der Service nicht zusagt, dann rät das EVZ, die Partnerbörse nicht mehr zu besuchen und keine Mitglieder zu kontaktieren. „Widerrufen Sie den Vertrag. So vermeiden Sie hohe Wertersatzforderungen“, so Schranz.
  • Sollte bei Ihrem Abo eine automatische Verlängerung vorgesehen sein, rät das EVZ, diese bereits beim Vertragsabschluss abzulehnen. Auf diese Weise vermeiden Sie spätere Streitigkeiten mit der Partnerbörse.
  • Achtung: Das bloße Löschen Ihres Profils führt in der Regel nicht (!) zur Beendigung des Abos, warnt das EVZ.

Link: EVZ

 

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