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Business, Recht

Dritte Piste für Flughafen Wien: Tauziehen der Anwälte

Airport ©Flughafen Wien AG

Wien. Die geplante dritte Piste des Flughafens Wien darf nicht gebaut werden, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Auf Seiten der Gegner waren u.a. die Kanzlei PFR sowie Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) aktiv: Letztere sowohl für einen NÖ-Großgrundbesitzer wie die rot-grün regierte Stadt Wien. Die Bau-Befürworter Airport und Land NÖ haben die Großkanzlei Schönherr zur Seite: Nun wollen sie berufen.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) steht die hohe CO2-Belastung den positiven Aspekten der dritten Piste am Airport Wien-Schwechat zu sehr entgegen – das vor 10 Jahren eingereichte Projekt ist für das BVwG nicht genehmigungsfähig (W109 2000179-1/291E).

Die Gegner jubeln jetzt, doch die Befürworter wollen es nicht einfach hinnehmen: Laut dem scheidenden niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll werde das Land gegen die Entscheidung sowohl den Verwaltungs- wie den Verfassungsgerichtshof anrufen. Auch der Flughafen verspricht sich nach wie vor einiges von seinem Bauprojekt.

Sowohl die Flughafen Wien AG wie das Land Niederösterreich wurden bisher von Wirtschaftskanzlei Schönherr, konkret ihrem Partner Christian Schmelz und seinem Team vertreten. Schmelz ist u.a. spezialisiert auf regulatorische Themen, Umwelt- und Energierecht.

Ein Weg, die Entscheidung zu bekämpfen, ist eine außerordentliche Revision an den VwGH: Dazu muss es allerdings um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gehen, was das Höchstgericht – und nicht Gegner oder Befürworter der 3. Piste – zu entscheiden hat.

Auch der Weg zu den Höchstgerichten wird mit Schönherr angetreten, allerdings zweigeteilt: Während sich die niederösterreichische Landesregierung als mitbeteilige Behörde selbst vertreten dürfte, bleibt das Land als Mitantragstellerin hinsichtlich Verlegung der Landesstraße B10 (Teil des Pisten-Verfahrens) weiterhin ein Schönherr-Klient, ebenso wie – unverändert – die Flughafen Wien AG.

Neben dem Team von Schmelz bei Schönherr und den Landesbeamten sind außerdem Airport-Rechtschef Wolfgang Köberl mit einem Flughafen-internen Beratungsteam und der bekannte Verfassungsrechtler und emeritierte Univ.-Prof. Bernhard Raschauer mit dem Thema befasst.

Die Befürworter pochen darauf, dass die dritte Piste gebaut werden soll: Es gebe dafür – wie auch vom BVwG festgestellt – einen Bedarf. Ein allgemeines Planungsgesetz, wie es der österreichischen CO2-Strategie zugrundeliegt (Klimaschutzgesetz), könne einem Einzelprojekt nicht entgegengehalten werden, heißt es außerdem: Hier tun sich demnach Grundsatzfragen auf.

Aufmarsch der Befürworter

Ob grundsätzlich oder nicht, brisant ist die dritte Piste jedenfalls. So kommen seit der Urteilsverkündung politische Unterstützungserklärungen für das Großprojekt sowohl von Wirtschaft wie Gewerkschaften.

Manche Kritiker halten dabei auch mit recht heftigen Vorwürfen an die Justiz bzw. die Projektgegner nicht hinter dem Berg: Behauptet wird etwa, dass die Entscheidung willkürlich sei; einzelnen Richtern wird Parteilichkeit unterstellt, die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Österreich sei gefährdet, viele potenzielle Arbeitsplätze der Zukunft stehen auf der Kippe, den Grundbesitzern gehe es in Wahrheit nur um höhere Kaufpreise für ihre Grundstücke und dergleichen mehr.

Die Gegner des Projekts sehen den Gerichtsentscheid dagegen als Chance. So zeigt sich Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher der Umweltschutzorganisation Global 2000, „entsetzt über die einseitigen Bewertungen“ des BVwG-Urteils. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gebe Österreich jetzt die Möglichkeit, Arbeitsplätze in nachhaltigen Transportzweigen zu schaffen, statt weiter auf wachsenden Flugverkehr usw. zu setzen.

Die Kontrahenten und ihre Vertreter

Unmittelbare Gegner der 3. Piste vor Gericht waren u.a. Anrainerorganisationen und Umweltschützer, etwa die „AFLG Antifluglärmgemeinschaft“ und die „Parteiunabhängige Bürgerinitiative gegen Fluglärm und umweltschädliche Emissionen“: Für letztere beiden (sowie Privatpersonen) ist Proksch & Fritzsche Frank Fletzberger Rechtsanwälte (PFR) tätig.

Kanzlei PFR mit ihren Anwälten Wolfram Proksch, Thomas Fritzsche, Christian Frank und Bernd Fletzberger ist nicht gerade ein Unbekannter bei Verfahren vom Typus David vs. Goliath: Sie vertritt unter anderem Jurist Max Schrems bzw. seine Initiative Europe-vs-Facebook in seiner Sammelklage gegen den Social Media-Giganten Facebook. Die „Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West“ wiederum wird durch Heger & Partner Rechtsanwälte vertreten.

Auch Großgrundbesitzer sind als Beschwerdeführer aktiv, insbesondere Dietrich Buschmann. Seiner Buschmann’schen Gutsverwaltung gehört angeblich ein beträchtlicher Teil der Grundstücke, die für den Bau der Piste benötigt werden; sie hat mit Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) eine große Wiener Wirtschaftskanzlei zur Seite. Doch die Sozietät fwp ist in dieser Causa nicht nur für Großagrarier aktiv.

Pikanterweise vertritt fwp nämlich auch die Stadt Wien unter SPÖ-Bürgermeister Michael Häupl in dem Verfahren: Die Stadt Wien trat zwar bisher öffentlich stets als Befürworter der 3. Piste auf, wird aber bekanntlich von einer rot-grünen Koalition regiert – und vor allem: Ihre Bevölkerung ist sehr stark vom Thema Fluglärm tangiert.

Dass die Stadt Wien in dem BVwG-Verfahren auf Seiten der Beschwerdeführer eingereiht war, dürfte damit zusammenhängen dass das Rathaus durch Adaptierungen die Fluglärmbelastung minimieren und nicht notwendigerweise das Bauvorhaben komplett kippen wollte.

Die Sicht des Gerichts

Und die Entscheidung selbst? Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat nach folgenden Schritten abgewiesen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts: Die Ermittlungsergebnisse der Behördenentscheidung des vor zehn Jahren eingereichten Projektes wurden im Zuge des Beschwerdeverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht einer neuerlichen umfassenden Überprüfung unter Beiziehung von Sachverständigen unterzogen, heißt es.

Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, habe nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf.

Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen. Dies ergebe sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen.

Die Entscheidung

Der Richtersenat setzte sich mit Beschwerden von insgesamt 28 unterschiedlichen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern auseinander (Privatpersonen, Bürgerinitiativen sowie der Stadt Wien) und prüfte die verschiedenen standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Aspekte, den Bedarf aufgrund der steigenden Flugbewegungen sowie die Frage der Flugsicherheit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, so das Gericht.

Es wurde eine dreitägige mündliche Verhandlung durchgeführt und insgesamt sieben Sachverständigen-Gutachten (Luftschadstoffe, Lärmschutz, Vogelkunde, Umwelthygiene, Verkehrsplanung, Treibhausgasemissionen und Bedarfsplanung) in Auftrag gegeben.

Mitberücksichtigt wurden bei dieser Entscheidung, dass die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die österreichische Bundesverfassung und die niederösterreichische Landesverfassung dem Umweltschutz und insbesondere dem Klimaschutz einen hohen Stellenwert einräumen und Österreich sich international und national zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet sowie im Rahmen des Klimaschutzgesetzes sektorale Emissionshöchstmengen bis 2020 festgelegt habe: Die Möglichkeiten des Flughafens, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen zu verringern (wie etwa die Installation von Solar- bzw. Photovoltaik-Anlagen oder etwa die Umstellung der Wagenflotte auf Elektro-Autos) waren nicht ausreichend.

Grundsätzliche Rechtsfragen haben sich in dem Verfahren nicht gestellt, eine ordentliche Revision wurde daher nicht zugelassen, so das BVwG.

Die Befürworter erinnern dagegen an die mehr als 20.000 Arbeitsplätze im und um den Flughafen. Nun geht der Rechtsstreit also möglicherweise in die Verlängerung.

Link: BVwG

Link: Flughafen Wien (3. Piste)

Link: fwp

Link: PFR

Link: Schönherr

 

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