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Recht

Buch: So werden ausländische Prüfungen anerkannt

Wien. Eine Neuerscheinung im NWV Verlag widmet sich der Anerkennung von Prüfungen, die Studierende im Ausland abgelegt haben.

Nach §78 UG sind positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an bestimmten „auswärtigen“ Bildungseinrichtungen abgelegt haben, auf Antrag des ordentlichen Studierenden von der „Stammuniversität“ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind, so der Verlag.

Wachsende Bedeutung

Die praktische Relevanz der akademischen Anerkennung von „auswärts“ absolvierten Prüfungen sei ebenso wie deren Komplexität in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Das neue Buch biete eine systematische Aufbereitung der Rechtslage unter Verwertung der zum Problemkreis bislang ergangenen bzw. erschienenen Judikatur und Literatur; ferner sind die wesentlichsten Rechtstexte abgedruckt.

Link: NWV Verlag

 

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