Wien. Der Qualifikation eines Mietgegenstands als Geschäftsraum komme erhebliche Bedeutung zu: Es geht nicht nur darum, für welche Zwecke die gemieteten Räume verwendet werden dürfen, sondern auch um die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für die Vertragspartner, so der Verlag Manz.
Das immolex-Schwerpunktheft „Geschäftsraummiete“ widmet sich diesem Thema. Behandelt werden demnach u.a.:
- Wann ist ein Mietobjekt als Wohnung zu qualifizieren und wann als Geschäftsraum?
- Kann auch eine juristische Person einen Wohnungsmietvertrag abschließen?
- Sind Konkurrenzklauseln zulässig?
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