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Business, Recht, Steuer

Ausgebauter Beschäftigungsbonus vom Ministerrat beschlossen

Wien. Die Bundesregierung hat am Dienstag den neuen Beschäftigungsbonus beschlossen: Die Lohnnebenkostensenkung gilt nun auch für Jobwechsler und Rot-Weiß-Rot-Karten-Inhaber. 

„Wir wollen die Arbeitslosigkeit in Österreich senken und die Betriebe möglichst rasch dazu motivieren, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Zusätzlich zur laufenden Lohnnebenkosten-Senkung ist der neue Bonus ein weiterer Impuls, der bis zu 160.000 neue Arbeitsplätze bewirken soll. Wir entlasten die heimische Wirtschaft damit um zwei Milliarden Euro“, so Wirtschaftsminister Mitterlehner.

Die Maßnahme

Konkret beschlossen wurde nun, die Lohnnebenkosten für neu eingestellte Mitarbeiter ab 1. Juli 2017 um 50 Prozent zu reduzieren, und zwar für die Dauer von drei Jahren.

Dass der Beschäftigungsbonus jetzt auch für Jobwechsler und neu eingestellte Lehr-Absolventen, Maturanten oder Uni- und FH-Absolventen gilt, sei eine „entscheidende und notwendige Erweiterung“ gewesen. „Hätte der Beschäftigungsbonus, wie ursprünglich vorgeschlagen, nur für beim AMS gemeldete Arbeitslose gegolten, wäre das ein völlig falsches Signal gewesen. Damit wären alle Jobwechsler und zusätzlich über 120.000 junge Absolventen ausgeschlossen gewesen. Das haben wir erfolgreich verhindert. Damit ist die Regelung jetzt praxistauglich“, so Mitterlehner.

Zusätzlich werde der Bonus auf auch für sogenannte Schlüsselkräfte mit Rot-Weiß-Rot-Karte gelten.

Link: Bundeskanzleramt

 

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