22. Februar 2017 Business, Recht, Steuer, Werbung Bescheinigungslast bei Eröffnung: Nicht jeder Insolvenzantrag führt zum Insolvenzverfahren Karina Grossmayer, CMS Stellt ein Gläubiger den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, so muss er glaubhaft machen, dass er eine – wenngleich nicht fällige – Insolvenzforderung hat und der Schuldner zahlungsunfähig ist. Wie ist aber zu entscheiden, wenn die Forderung dem Gläubiger zwar in einem erstinstanzlichen (noch nicht rechtskräftigen) Urteil zugesprochen wurde, der Schuldner aber Zweifel am Bestand der Forderung weckt? [mehr] (Werbung) Weitere Meldungen:Software-Branche halbiert den Anteil der Chief Data OfficerDie Management-Tipps für 2024 von der WU Executive AcademyImpfstraßen-Pionierin wird WU Managerin des Jahres 2023Management Club feiert 50-jähriges Jubiläum mit langer Gästeliste