Wien. Schwerpunkte einer Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz sind eine Reihe von Anpassungen, die sich aus der Praxis ergeben haben. Es geht um Sicherheit, Zuständigkeiten der Richter, den elektronischen Aktenverkehr und mehr.
Die grundsätzlichen Aspekte der Gerichtsorganisation bleiben dabei unverändert, berichtet die Parlamentskorrespondenz:
- So stellt der von der Regierung vorgelegte Entwurf etwa klar, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen aus besonderem Anlass auch dann angeordnet werden dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich in der Hausordnung enthalten sind.
- Für die Vorsteher von Bezirksgerichten wird eine Justizverwaltungsquote festgelegt, darüber hinaus schaffe die Novelle eine klare Zuteilung der Gerichtsabteilungen zu den bei einem Gericht tätigen RichterInnen.
- Weitere Änderungen betreffen die Anpassung des Dienstwegs an die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die Übertragung der routinemäßigen Überprüfung des Vorhandenseins einer Unterschrift an physischen Eingaben der Parteien an die Geschäftsstelle.
Einmal Vorlegen weniger
Letztere Maßnahme bringe insofern eine Vereinfachung, zumal nunmehr physische Eingaben vor einer elektronischen Erfassung nicht stets dem Entscheidungsorgan vorgelegt werden müssen, heißt es weiter.
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