Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Steuer, Tipps

So funktioniert das neue Kinderbetreuungsgeldkonto

Wien. Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. März 2017 geboren werden, gelten für das Kindergeld ab sofort neue Regelungen. Auf help.gv.at gibt es nun praktische Tipps und einen eigenen Rechner dazu.

Die bisherigen vier Pauschalvarianten verschmelzen zu einem „Kindergeld-Konto“ mit einer fixen Summe pro Kind, die von der Bezugsdauer unabhängig ist. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen 365 Tagen und 851 Tagen (alleine) bzw. 456 Tagen bis 1.063 Tagen (beide Elternteile) gewählt werden.

Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit des „Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes“, schildert help.gv.at.

Das neue Kinderbetreuungsgeld bietet zwei Systeme zur Auswahl:

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung). Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. Man kann zwischen 365 Tagen und 851 Tagen (gezählt ab dem Tag der Geburt) als Anspruchsdauer wählen. Wechseln sich die Eltern ab, so verlängert sich die Anspruchsdauer auf 456 bis 1063 Tage.
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Im Unterschied zum Kinderbetreuungsgeld-Konto wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur solchen Personen gewährt, die in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich tatsächlich ausgeübt haben. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten, heißt es weiter.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht, bezogen werden. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, maximal aber bis zum Ende des 14. Lebensmonats des Kindes.

Im Folgenden geht das staatliche Infoportal detailliert auf zahlreiche Aspekte ein:

  • Anspruchsvoraussetzungen (z.B. auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen)
  • Die Höhe des pauschalierten Kinderbetreuungsgeldes (14,53 Euro bis 33,88 Euro täglich, je nach gewählter Variante)
  • Bezugsdauer im pauschalierten System (365 bis zu 851 Tagen ab der Geburt für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile, je nach gewählter Variante).
  • Bezugshöhe im einkommensabhängigen System (80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal 66 Euro täglich, d.h. rund 2.000 Euro monatlich)
  • Bezugsdauer im einkommensabhängigen System (längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile maximal 426 Tage)
  • Antragstellung
  • Zuverdienstregeln, Wechsel-Möglichkeiten, usw.

Ein eigener Kindergeld-Rechner dient zur Vorausberechnung.

Link: help.gv.at

 

Weitere Meldungen:

  1. Zwei neue juristische Certificate Programs an der Uni Krems
  2. Justiz: Unterhaltsvorschüsse für Kinder steigen
  3. Neues Fachbuch: Unterhaltsrecht in Österreich
  4. Testamentsspenden erreichen neuen Rekordwert