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Business, Recht, Steuer

Investitionszuwachsprämie ist ab sofort abrufbar

©ejn

Förderung. Die neue Investitionszuwachsprämie für „Leitbetriebe“ kann ab sofort beantragt werden: Sie beträgt 10% des Investitionszuwachses für Unternehmen mit zumindest 250 Beschäftigten (bzw. mehr als 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme).

Als Zuwachs definiert ist der den Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre übersteigende Investitionsbetrag, so das Wirtschaftsministerium.

Wofür es Geld gibt

Gefördert werden Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, also

  • Modernisierungs- oder Erweiterungsinvestitionen sowie
  • Investitionen zur Erzeugung innovativer Produkte oder
  • zum Anbieten neuer Dienstleistungen.

Als Beispiele dafür werden aufgezählt: Die Anschaffung von Maschinen, der Aufbau von Büroinfrastruktur oder der Bau einer neuen Betriebshalle.

Förderanträge können online bei der Förderbank aws bzw. für Tourismusbetriebe bei der Hotel- und Tourismusbank eingebracht werden, wobei der Antrag vor der Realisierung des Investitionsvorhabens gestellt werden muss.

Nach positiver Beurteilung hat das Unternehmen zwei Jahre Zeit das Projekt zu realisieren. Die Auszahlung erfolgt nach Abrechnung der förderbaren Kosten.

Die weiteren Regeln

Der förderfähige Investitionszuwachs beträgt zumindest 500.000 Euro bzw. bis maximal 10 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine mögliche Einzelförderung in der Bandbreite von 50.000 Euro bis einer Million Euro in Regionalfördergebieten.

Das EU-Beihilfenrecht definiert hier die Obergrenzen, so das Ministerium: Die De-minimis-Regelung beschränkt die maximale Förderungshöhe auf 200.000 Euro. Nur für Betriebe in strukturschwächeren Regionen sind höhere Zuschüsse möglich. Anträge können ab sofort nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gestellt werden.

Link: aws

 

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