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Recht, Steuer

Leiharbeitsfirmen vorübergehend von Lohnnebenkosten entlastet

Wien. Der Nationalrat hat heute mit breiter Mehrheit grünes Licht für das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 gegeben. Es greift Leiharbeitsfirmen bei den Lohnkosten unter die Arme.

Neben den Koalitionsparteien stimmten in dritter Lesung auch weite Teile der Opposition für das Gesetzespaket, das neben einer vorübergehenden Senkung der Lohnnebenkosten für Leiharbeitsfirmen auch klare Verjährungsregeln für den Anspruch auf Arbeitslosengeld bringt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Außerdem werden Adaptierungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz zur Vermeidung von Härtefällen in Folge der Neufeststellung der Einheitswerte bäuerlicher Betriebe vorgenommen und gesetzliche Grundlagen für medizinisch-berufliche Rehabiliation (MBOR) geschaffen.

Keine Mehrheit konnte die Opposition für ihre Anträge erzielen, sie hatte unter anderem die weitere Kürzung hoher Sonderpensionen gefordert.

Die Ziele

In der Debatte machte Peter Haubner (ÖVP) geltend, dass Leiharbeit ein wichtiges Angebot sei, um Auftragsspitzen in Unternehmen abzudecken. Viele Arbeitslose würden überdies bei Arbeitskräfteüberlassern wieder einen Job finden.

Die Beiträge, die die Leiharbeitsfirmen derzeit an den Sozial- und Weiterbildungsfonds leisten müssen, sind seiner Meinung nach viel zu hoch und für manche Betriebe sogar existenzgefährdend. Er begrüßte daher die vorübergehende Senkung der Zahlungen von 0,8% auf 0,35% bzw. 0,5% in den nächsten vier Jahren. Auch Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) wertete das als richtigen Schritt.

Kritisch zu diesem Punkt äußerte sich hingegen NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Die Beitragssenkung ändere strukturell nichts, das Problem, wonach viele Unternehmen viel mehr in den Fonds einzahlen, als sie daraus lukrieren können, bleibe bestehen, monierte er. Dass überhaupt öffentlich wurde, „wieviel Geld der Fonds gebunkert hat“, führt Loacker auf eine von ihm eingebrachte parlamentarische Anfrage zurück.

Opposition beharrt auf weitere Kürzung hoher Sonderpensionen

Mitverhandelt mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 wurden mehrere Oppositionsanträge zum Themenkomplex Pensionen, die jedoch keine Mehrheit fanden. So lehnte der Nationalrat Initiativen der NEOS und der Grünen ab, die eine weitere Kürzung hoher Sonderpensionen zum Ziel hatten.

Man müsse verfassungsrechtliche Vorgaben beachten und könne nicht beliebig in Einzelverträge eingreifen, begründete SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger seine ablehnende Haltung. Eine Kürzung von Sonderpensionen auf ASVG-Niveau hält er in diesem Sinn für unrealistisch. Ähnlich argumentierte auch ÖVP-Abgeordneter August Wöginger.

Link: Parlament

 

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