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Recht

Repariert: Automatentankstellen sind eine Betriebsstätte

Wien. Eine Präzisierung in Bezug auf Automatentankstellen bringt ein Antrag der Regierungsparteien auf Änderung der Gewerbeordnung.

Die Regierungsparteien reparieren eine Lücke in der Gewerbeordnung: „Die Abgabe von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb von Zapfsäulen gilt jedenfalls als Betriebsstätte“, heißt es in der Initiative der Abgeordneten Peter Haubner und Christoph Matznetter (ÖVP bzw. SPÖ), womit klargestellt ist, dass Automatentankstellen nicht unter die für Automaten geltende Ausnahme von der Gewerbeordnung fallen.

Kein Kaugummiautomat

Begründet wird dies laut Parlamentskorrespondenz vor allem mit dem Hinweis auf den historischen Gesetzgeber, der, wie die beiden Wirtschaftssprecher der Koalitionsparteien erklären, bei der Ausnahmeregelung die Aufstellung von Automaten wie Kaugummiautomaten oder Zigarettenautomaten im Fokus hatte.

Automatentankstellen hingegen können nicht aufgestellt werden und bedürfen vielmehr einer weitreichenden betriebsanlagenrechtlichen Genehmigung sowie umfassender baulicher Maßnahmen, heißt es in der Argumentation des Antrags.

Link: Parlament

 

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