Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Kartellrecht, Firmenbuch, Pauschalreisen werden umgebaut

Wien. Die Regierung bringt Änderungen beim Pauschalreisegesetz sowie beim Firmenbuchgesetz und im Kartell- und Wettbewerbsrecht ins Parlament. Gemeinsamer Nenner ist mehr Transparenz. 

Die Umsetzung von EU-Richtlinien ist Gegenstand einer Reihe von Regierungsvorlagen, mit denen sich der Justizausschuss bereits in seiner nächsten Sitzung beschäftigen wird, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Pauschalreisegesetz setzt EU-Vorgaben um

Die von einer EU-Richtlinie vorgegebenen europaweit einheitlichen zivilrechtlichen Standards für Verträge über Pauschalreisen finden nun durch ein eigenes Pauschalreisegesetz Eingang in die österreichische Rechtsordnung.

Der Entwurf sieht vor allem umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten des Reisevermittlers vor, enthält detaillierte Bestimmungen über die Änderung des Pauschalreisevertrags und regelt zudem die Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Reiseleistungen.

Grenzüberschreitender Zugang zu Unternehmensinformationen

Durch Änderungen im Firmenbuchgesetz und im Verschmelzungsgesetz soll nun die sogenannte BRIS-Richtlinie umgesetzt werden, die die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern zum Gegenstand hat.

Ziel ist es dabei, den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal zu erleichtern. Vorgesehen ist ferner auch die Möglichkeit einer automatisierten Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten im Wege einer zentralen europäischen Plattform.

Änderungen im Kartellrecht

Die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen, die Verbesserung der Transparenz von kartellgerichtlichen Verfahren sowie die Sicherstellung der Qualität von Sachverständigengutachten im Kartellverfahren seien die wesentlichen Schwerpunkte eines Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetzes, durch das auch entsprechende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umgesetzt werden.

Darüber hinaus erweitere die Regierungsvorlage die Veröffentlichungspflichten von kartellgerichtlichen Entscheidungen und überträgt die Sachverständigen in Kartellangelegenheiten in die allgemeine Sachverständigenliste, wodurch die Mechanismen der Qualitätssicherung nun auch für diesen Bereich Anwendung finden.

Link: Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  2. DSR kauft Thurnher’s Alpenhof am Arlberg mit Hogan Lovells
  3. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament
  4. Sandra Stichauner wird neue CMO der Österreich Werbung