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Recht

Trauer um Ex-VfGH-Präsident Karl Korinek

Wien. Der bekannte Verfassungsrechtler Karl Korinek, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), ist verstorben. 

Der Verfassungsgerichtshof trauert in einer Aussendung um seinen früheren Präsidenten Karl Korinek. Korinek ist am Donnerstag, 9. März 2017, im 77. Lebensjahr seinem schweren Herzleiden erlegen. Der Gerichtshof, die Mitglieder sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedenken Korineks als einer besonders beeindruckenden Juristenpersönlichkeit, die den Verfassungsgerichtshof in seiner 30-jährigen Zugehörigkeit zum Haus, davon 2003 bis 2008 als Präsident, geprägt hat wie kaum ein anderer, heißt es weiter: „Unsere Gedanken sind bei Karl Korineks Familie“, sagte Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger.

Holzinger würdigte den Verstorbenen als eine „deutliche Stimme des Verfassungsgerichtshofes, die immer dann wenig Zurückhaltung kannte, wenn es um die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und um die drohende Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten ging“.

Es war wesentlich auf Korinek zurückzuführen, dass der Verfassungsgerichtshof beginnend in den 1980er Jahren eine neue Rechtsprechung im Bereich des Schutzes der Grund- und Freiheitsrechte entwickelt hat. „Diese neue Judikatur hat die Funktion des Verfassungsgerichtshofes als Garant der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns und als Wahrer der Grundrechte des Einzelnen nachhaltig gestärkt“, betonte Holzinger.

Prägender Verfassungsrechtler

In einem Kondolenzschreiben an die Familie würdigt Bundespräsident Alexander Van der Bellen Korinek als „eine der prägendsten Persönlichkeiten des österreichischen Rechtslebens“.

Österreich verliert einen verdienstvollen und hoch angesehenen Staatsrechtler, der „das heimische Rechtsleben über Jahrzehnte hinweg maßgeblich mitgeprägt hat“, sagt Nationalratspräsidentin Doris Bures.

„Karl Korinek war ein beeindruckender Mensch, der Österreich als Verfassungsrechtler wesentlich geprägt hat. Mit ihm verlieren wir einen renommierten Juristen, der über unsere Landesgrenzen hinaus respektiert und anerkannt worden ist“, so Vizekanzler und Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Darüber hinaus hat Karl Korinek als Staatsrechts-Professor an mehreren heimischen Universitäten gelehrt und Generationen von Juristen geprägt und beeindruckt, hält Mitterlehner fest: „Karl Korinek war nicht nur eine starke Stimme des Verfassungsrechts, sondern hat auch zukunftsorientierte Vorschläge für unser Staatswesen erarbeitet.“

Die Tätigkeit

Karl Korinek wurde am 7. Dezember 1940 in Wien geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er seine Gerichtspraxis und war als Rechtskonsulent der Bundeswirtschaftskammer tätig, bevor er sich 1970 an der Universität Salzburg habilitierte. 1973 bis 1976 wirkte er an der Universität Graz, 1976 bis 1995 an der Wirtschaftsuniversität Wien, danach an der Universität Wien.

1978 wurde Korinek Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, wo er wiederholt zum ständigen Referenten gewählt wurde. 1999 wurde er Vizepräsident, mit Wirkung vom 1.1.2003 Präsident des Gerichtshofes. Mit 30. April 2008 legte er dieses Amt zurück.

Korinek war außerdem ab 1998 korrespondierendes und ab 2000 wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Die Universität Salzburg zeichnete ihn 2003 mit einem Ehrendoktorat aus.

Link: VfGH

 

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