Das Glück dieser Erde liegt bekanntlich (für viele Menschen) auf dem Rücken der Pferde. Steuerlich können die schönen Tiere ihren Besitzern bzw deren steuerlichen Vertretern durchaus auch Kummer bereiten. Ein VwGH-Erkenntnis, das sich mit der Frage beschäftigt, ab wann beim Betrieb eines Reitstalls nicht mehr von Liebhaberei iSd § 1 Abs 2 Z 1 Liebhabereiverordnung auszugehen ist, wird Ihnen diese Woche von Dr. Irmgard Richter vorgestellt. Eine andere Frage, die schon lange diskutiert wird, beschäftigte ebenso den VwGH: Aus wessen Sicht ist das Neuhervorkommen von Tatsachen im Rahmen einer möglichen Wiederaufnahme zu beurteilen – der entsprechende Beitrag stammt von Mag. Diana Haider. >>> Weiter
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