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Recht

Luftschlacht um die neue Gästeflugregelung

Wien. Seit 1. März 2017 ist Österreichs neue Gäste-Flugverordnung in Kraft: Damit wird geregelt, welche ausländischen Fluglizenzen für Hänge- und Paragleiter, Fallschirme und UL-Flugzeuge behördlich anerkannt sind. Der Flugschulverband geht dagegen auf die Barrikaden. 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat als Oberste Luftfahrtbehörde vor drei Jahren den Österreichischen Aeroclub mit der Evaluierung der internationalen Fluglizenzen beauftragt. Mit der neuen Verordnung wurde das Ergebnis präsentiert, so der Flugschulverband: Die Verzögerung habe besonders bei den Touristikern aus den Paragleiter-Fluggebieten im Westen Österreichs für Unmut gesorgt, weil aufgrund der unsicheren Rechtslage in den letzten Jahr scharenweise Flugsportler aus aller Welt ausgeblieben seien.

Nun sorge die restriktive, österreichische Regelung innerhalb der internationalen Flugsportgemeinschaft für Aufruhr. Nur 20 Länder haben es demnach in die neue Verordnung geschafft, – außer Australien kein einziges Land außerhalb von Europa.

Das zweite Problem

Auf Verhandlungen über die Gegenseitigkeit (Anerkennung der österreichischen Lizenzen im Ausland) habe man verzichtet. Hier sehen sich nun die österreichischen Paragleiter-Flugschulen massiv in ihrer Existenz bedroht. Man habe der Konkurrenz aus 20 Ländern den Zugang nach Österreich verschafft, nicht aber gleichzeitig den ausgleichenden Zugang für die heimischen Kleinunternehmer in diese Länder ermöglicht.

Anna Rehrl, Obfrau des Österreichischen Flugschulverbandes, in einer Aussendung: „Wir fordern rasche Ergänzungen bei den Evaluierungen ausländischer Lizenzen und sofortige Aufnahme der Verhandlungen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung der Lizenzen.“ Nur so könne die Existenz der österreichischen Flugschulen gesichert werden, meint zumindest Rehrl.

Link: Flugschulverband Austria

 

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