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Business, Recht

Der Arbeitsinspektor soll reformiert werden

Wien. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner lädt zu einem Reformgespräch über Arbeitnehmerschutz: Die neue Ombudsstelle der Arbeitsinspektorate soll erst der Anfang sein. Das Sozialministerium bereitet unterdessen Novellen zu zahlreichen Gesetzen vor.

Überbordende Vorschriften dürfen nicht zur Existenzgefährdung von Betrieben und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen, so der Vizekanzler.

Zu dem Gespräch eingeladen werden laut Wirtschaftsministerium u.a. Sozialminister Alois Stöger sowie Experten, Praktiker und direkt betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer. „Viele Fälle zeigen den steigenden Reform- und Beratungsbedarf. Überbordende Vorschriften, Kontrollen und Strafen dürfen nicht zur Existenzgefährdung von Betrieben und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen führen“, so Mitterlehner.

Er fordere im Zuge dessen eine Generalreform des Arbeitnehmerschutzgesetzes und der vielen zusätzlich damit verbundenen Verordnungen. Die Rechtslage sei unübersichtlich und teils veraltet. Künftig soll auch mehr auf Prävention und Beratung der Betriebe gesetzt werden.

Und was soll geändert werden?

Sozialminister Alois Stöger hatte kurz zuvor verkündet, dass sein Ministerium – wie auf Regierungsebene vereinbart – eine neue Ombudsstelle im Arbeitsinspektorat eingerichtet hat: Diese soll Unternehmen wie Mitarbeiter bei Fragen und Anliegen beraten. Der neue Ombudsmann ist Tony Griebler, seit 30 Jahren als Arbeitsinspektor in Wien und Niederösterreich tätig.

Die Einrichtung einer Ombudsstelle im Arbeitsinspektorat wurde im überarbeiteten Regierungsprogramm für Mai 2017 vereinbart. „Das ist eine zentrale Verbesserung für den Arbeitnehmerschutz“, so Stöger.

„Zahlreiche Probleme und Konflikte entstehen aus Missverständnissen oder ungenauen Informationen“, meint Ombudsmann Griebler. Besonders in diesen Fällen sei rasche und unbürokratische Hilfe wichtig. Dafür sei die neue Ombudsstelle ab sofort da, und zwar sowohl für arbeitsrechtliche Probleme von Unternehmen wie Mitarbeitern.

Modernisierung des Arbeitsinspektorats

Das Arbeitsinspektorat überprüft laut Sozialministerium im Rahmen von rund 70.000 Betriebskontrollen pro Jahr ob die Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen eingehalten werden. Darüber hinaus werden jährlich mehr als 30.000 Beratungsgespräche mit Unternehmen durchgeführt. Darunter fallen auch rund 11.000 kostenlose Beratungen bei betrieblichen Neu- oder Umbauprojekten, um Problemen bereits in der Planungsphase vorzubeugen.

Das Sozialministerium werde den bereits eingeleiteten Modernisierungsprozess – etwa zur Überarbeitung unzeitgemäßer Verfahren wie die Aufzeichnungspflicht von Beinahe-Unfällen – zügig fortsetzen und im ersten Halbjahr 2017 eine Novelle des

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
  • Arbeitsinspektionsgesetz
  • Arbeitszeitgesetzes und
  • Arbeitsruhegesetzes

vorlegen. Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes werden im Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018 eine umfassende und praxistaugliche Entlastung zu erreichen, so jedenfalls die Ankündigung des Sozialministeriums.

Und was ist mit den Sozialpartnern?

Wirtschaftskammer Österreich-Experte Martin Gleitsmann sieht eine Diskussion um die Arbeit der Arbeitsinspektorate; er mahnt die Gewerkschaft vida und andere Arbeitnehmervertreter zur Sachlichkeit. Die Gewerkschaft wiederum pocht darauf, bei Mitterlehners Reformgespräch präsent sein zu wollen; eingeladen worden sei sie bisher aber nicht.

Link: Arbeitsinspektorat

 

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