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Bildung & Uni, Jobs, Recht

Neues Gesundheitsberufe-Register startet Mitte 2018

Wien. Das geplante Berufsregister für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste kommt, wenn auch 6 Monate verspätet: Es schreibt eine Eintragungspflicht vor. 

Konkret müssen sich darin künftig Diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen schon vor Beginn ihrer Berufsausübung registrieren lassen.

Ursprünglich war vorgesehen gewesen, mit der Registrierung Anfang 2018 zu beginnen, nun wird der Start um ein halbes Jahr verschoben. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde jetzt im Nationalrat beschlossen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Grünes Licht gaben die Abgeordneten außerdem für eine Novelle zum Apothekerkammergesetz und technische Anpassungen im ASVG.

Was vorgeschrieben ist

Durch die Verschiebung des Eintragungsbeginns in das Gesundheitsberuferegister wird auch die Meldefrist für bereits Berufstätige um ein halbes Jahr erstreckt:

  • Wer am 1. Juli 2018 einen Gesundheitsberuf ausübt, ist nunmehr verpflichtet, sich bis spätestens 30. Juni 2019 – statt bis 31. Dezember 2018 – bei der zuständigen Behörde erstmalig registrieren zu lassen.
  • Ansprechstelle für unselbständig Beschäftigte ist die Arbeiterkammer, für Selbständige ist es die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG).

Überdies sieht die Gesetzesnovelle eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands vor: So wird etwa auf die Erfassung des Geburtsorts verzichtet und die Möglichkeit der Übernahme bestehender Datensätze geschaffen. Die Eintragung soll nun – im Gegensatz zu früheren Überlegungen – gebührenfrei sein.

Geändert werden mit der vorliegenden Novelle auch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz, unter anderem ist eine Kompetenzerweiterung für Pflegeberufe vorgesehen.

Apothekerkammergesetz wird modernisiert

Mit der Novelle zum Apothekerkammergesetz wird unter anderem eine Anregung des Rechnungshofs aufgegriffen und die Apothekerkammer dazu angehalten, sich eine Haushaltsordnung zu geben.

Auch die unbefristete Bestellung des Disziplinaranwalts und seines Stellvertreters hat sich nach Meinung des Gesundheitsministeriums als nicht mehr zeitgemäß und unpraktikabel erwiesen.

Link: Parlament

 

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