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Recht

Raiffeisen-Depotbank gewinnt Prozess um AvW-Haftung

Justizpalast ©ejn

Klagenfurt. Die RBB Klagenfurt hat als Depotbank im AvW-Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen, beraten von Wirtschaftskanzlei Brandl & Talos und der Klagenfurter Sozietät Murko Bauer Murko. Die Anwälte sehen einen Sieg in einem Musterprozess. Der große Zahler bei der AvW-Pleite ist die Republik.

Die Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt (RBB Klagenfurt) hat im Anlegerprozess rund um Wolfgang Auer-Welsbach und seine AvW-Gesellschaften laut ihren Anwälten eine für sie positive und wegweisende Gerichtsentscheidung errungen: Dem nun rechtskräftigen Urteil zufolge, hat die RBB Klagenfurt als Depotbank der AvW-Anleger den Schaden der Anleger nicht zu verantworten.

So hielt das Gericht insbesondere fest, dass die RBB Klagenfurt in ihrer Funktion als Depotbank keine Pflichten gegenüber den AvW-Anlegern verletzt hat, heißt es bei Brandl & Talos.

Die Finanzmarktaufsicht hat ja geprüft

Zufrieden über diese rechtskräftige Entscheidung zeigt sich Georg Messner, Vorstandsdirektor der RBB Klagenfurt, in einer Aussendung: „Das Urteil bestätigt, dass wir beim AvW-Thema stets im Interesse der AvW-Anleger gehandelt haben. Mit Ende des jahrelangen Prozesses, sind wir nun optimistisch, dass Kapitel AvW endgültig abschließen zu können.“

Auch zufrieden ob des Erfolgs zeigen sich die Rechtsanwälte der RBB Klagenfurt, Ernst Brandl (Brandl & Talos, Wien) und Gernot Murko (Murko Bauer Murko, Klagenfurt): Erfreulicherweise sei gelungen, die Gerichte von den Rechtsstandpunkten der Bank zu überzeugen. Das Urteil sei ein wichtiges Signal für die weiteren Gerichtsverfahren rund um AvW und eine Erleichterung für alle Depotbanken dieses Landes.

Der OGH ließ die außerordentliche Revision des Klägers in dem bereits seit Jahren laufenden Verfahren nicht zu, so die Bank und ihre Rechtsvertreter weiter: Die AvW-Gesellschaften wurden laufend von der FMA/BWA geprüft, weshalb die RBB Klagenfurt darauf vertrauen durfte, dass die Anleger nicht geschädigt werden.

Das nun nach sieben Jahren zu Ende gengangene Verfahren habe eine Vorbildfunktion für andere anhängige Verfahren im Zusammenhang mit AvW-Genussscheinen.

Große Dimensionen

Die RBB Klagenfurt als Depotbank der AvW-Anleger war nach der AvW-Pleite ins Visier zahlreicher Klagen geraten, das Risiko daraus hat die Bank laut früheren Medienberichten mit bis zu 300 Mio. Euro beziffert. Entsprechend froh ist man über die OGH-Entscheidung, es läuft allerdings noch ein zweites Musterverfahren, bei dem es noch kein endgültiges Urteil gibt.

Insgesamt wurden beim Zusammenbruch der AvW-Gruppe rund 13.000 Anleger geschädigt. Als Zahler muss dabei notgedrungen das Finanzministerium auftreten: Es hat für die AvW-Anleger insgesamt bis zu 148 Millionen Euro bereitgestellt. Ein wichtiger Punkt war auch hier die Frage, wie gut bzw. schlecht die Aufsicht vor der Pleite geprüft hat.

Weitere 5 Mio. Euro für die geschädigten Anleger stellte im Vorjahr die AeW („Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH“) bereit, die gemeinsame Haftungsfirma der österreichischen Wertpapierfirmen.

Allerdings betrifft dies alles vor allem Anlegerforderungen bis 20.000 Euro. Größere Anleger hoffen auf Musterprozesse, die nun allerdings bisher für sie wenig erfolgversprechend verlaufen sind. Insgesamt soll durch die AvW-Pleite ein Schaden von bis zu 500 Mio. Euro entstanden sein.

Link: Brandl & Talos

Link: Raiffeisen

Link: AeW

 

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