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Recht, Veranstaltung

Junganwälte-Tag in NÖ zu aktuellen Entwicklungen

©RAK NÖ / Werner Jäger

St. Pölten. Beim Junganwälte-Tag der Rechtsanwaltskammer NÖ (RAK NÖ) ging es um Know-how für Berufseinsteiger. Im Fokus stand u.a. das neue Erwachsenenschutz-Gesetz, dass 2018 eingeführt werden soll. Es ändert die Spielregeln, belastet aber auch die Anwälte, kritisiert Präsident Schwarz.

15 neu zugelassene Anwälte aus dem Bundesland nutzten die Veranstaltung in St. Pölten zum gegenseitigen Kennenlernen und um sich über aktuelle Rechtsthemen und die Serviceleistungen ihrer Standesvertretung zu informieren, so ihre Kammer.

(Im Bild: v.l.n.r. Dr. Christine Riess, Mag. Marlies Teufel, RAK NÖ-Vizepräsident Dr. Friedrich Nusterer, Mag. Valentina Murr, Mag. Daniela Wippel, RAK NÖ-Präsident Dr. Michael Schwarz) 

Insgesamt gibt es derzeit in Niederösterreich 441 Rechtsanwälte (davon 22 % weiblich) und 141 Rechtsanwaltsanwärter (davon 44 % weiblich).

Gesprächsthema Erwachsenenschutz-Gesetz

Michael Schwarz, Präsident der RAK NÖ: „Wir heißen die jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte willkommen in unserer Branchenvertretung. Erfahrungsgemäß hat es sich bewährt aktuelle Themen bzw. bevorstehende Neuerungen zu diesem Anlass zu diskutieren. Heuer das neue Erwachsenenschutzgesetz, das jeden von uns betreffen kann und sehr wichtig ist.“

Anfang des Jahres wurde das neue Erwachsenenschutz-Gesetz vom Ministerrat beschlossen. Mit der Neuerung wird Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten, wie z. B. Behördenwege, selbst zu erledigen, mehr Autonomie zugesprochen.

„Betroffene Personen werden nun, stärker als bisher, begleitet und unterstützt. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Vertrauensperson im Vorhinein selbstbestimmt ausgewählt werden kann und nicht zwingend durch ein Gericht bestimmt wird“, sagt Schwarz.

Kritik am Gesetz

„Wie jede Gesetzesänderung ist auch die Neuerung des Erwachsenenschutz-Gesetzes nicht unumstritten. Die Republik hat für keinen pauschalen Kostenersatz bei einkommens- und vermögenslosen Erwachsenenvertretungen gesorgt: wie bisher müssen Rechtsanwälte kostenlos tätig werden und erhalten auch ihre Barauslagen nicht ersetzt. Ein untragbarer Zustand, da eine Berufsgruppe hier ein Sonderopfer erbringen muss“, so Schwarz.

Die RAK NÖ vertrete nicht nur die Interessen der Berufsgruppe der Anwälte. Sie erfüllt auch öffentlich-rechtliche Aufgaben und dient der Bevölkerung als Anlaufstelle für die „Erste Anwaltliche Auskunft“, die Verfahrenshilfe oder für allgemeine Rechtsinformationen.

Eine spezielle Aktion der RAK NÖ ist ihr Schulprogramm „Anwälte machen Schule!“, das Lehrer bei der Vermittlung von Rechtsthemen im Unterricht unterstützt.

Link: RAK NÖ

 

 

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