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Business, Recht

Grünes Licht für vereinfachte Firmengründung

Wien. Der Verfassungsausschuss hat das „Deregulierungsgesetz 2017“ auf den Weg gebracht: Es soll einen Bürokratieabbau und mehr elektronischen Behördenverkehr bringen, vor allem für Gründer und Start-ups. Doch es gibt auch Kritik, Abänderungen – und die Frage: Ist es am Ende Satire?

Das umfangreiche Gesetzespaket bringt unter anderem die Möglichkeit, Unternehmen mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur zu gründen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

  • Gemäß den neuen Bestimmungen können künftig sowohl Einzelunternehmen als auch Standard-GmbHs mit Mustersatzung und nur einem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer unter Verwendung der elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur) über das Unternehmensserviceportal gegründet werden.
  • Die Beiziehung eines Notars bei GmbH-Gründungen ist nicht mehr zwingend erforderlich. Damit wollen die Regierungsparteien den Gründungsprozess beschleunigen und verbilligen.
  • Um Geldwäsche, Sozialbetrug und anderen Formen von Wirtschaftskriminalität vorzubeugen, ist für GmbH-GründerInnen allerdings eine physische Identifizierung im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage durch die Banken vorgesehen.
  • Auch alle weiteren Schritte im Gründungsprozess wie etwa die Inanspruchnahme der Neugründungs-Förderung sollen in Hinkunft elektronisch über das USP erfolgen können.
  • Wer bei der Firmengründung dennoch auf einen Notar zurückgreift, wird in Standardfällen einen deutlich geringeren Tarif zahlen müssen. Laut Erläuterungen zum Gesetzentwurf sind rund 38% der ca. 10.000 jährlichen GmbH-Gründungen Standard-Gründungen.

Außerdem wird ein Rechtsanspruch auf elektronischen Behördenverkehr sowie eine Pflicht für Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verankert. Insgesamt werden mit der Sammelnovelle 25 Gesetze geändert, es umfasst die Bereiche E-Government, Finanzen, Wirtschaftsrecht, Arbeit, Verkehr und Gesundheit.

Auch viel Kritik

Grün-Abgeordnete Sigrid Maurer sieht in Bezug auf die verpflichtende Teilnahme von Unternehmen an der elektronischen Zustellung viele Fragen offen. FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan bezweifelt, dass die vereinfachte Firmengründung in der vorgesehenen Form zweckmäßig ist.

Gerald Loacker (Neos) gehen die geplanten Erleichterungen hingegen zu wenig weit. Generell kritisierte die Opposition die Vermischung unterschiedlichster Materien in einer Sammelnovelle, nicht einmal alle zuständigen Minister stünden dem Verfassungsausschuss zur Verfügung.

Letzte Änderungen

Bei der Abstimmung berücksichtigt wurden auch zwei Abänderungsanträge. Ein dritter, der insbesondere Erleichterungen bei der Verwendung der Bürgerkarte in der Privatwirtschaft vorsieht, soll im Zuge der Zweiten Lesung des Gesetzespakets im Nationalrat folgen. Er wurde zuletzt zunächst eingebracht, dann aus formalen Gründen jedoch wieder zurückgezogen.

Bereits fixiert hat der Ausschuss, dass die vereinfachte GmbH-Gründung erst ab 2018 möglich sein wird. Überdies werden die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vorerst auf drei Jahre befristet.

Die Verschiebung des Inkrafttretens der Novelle zum GmbH-Gesetz vom 1. Juli 2017 auf 1. Jänner 2018 wird von den Koalitionsparteien damit begründet, dass es ausreichend Zeit für notwendige technische und legistische Vorkehrungen braucht. Außerdem sollen die neuen Bestimmungen im Sinne der angestrebten Befristung neuer Gesetzen vorerst nur bis Ende 2020 gelten.

In Form einer mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung drängen die Abgeordneten darauf, die bereits begonnenen Arbeiten zur elektronischen Prüfung und Vergabe von Steuernummern (UID) zügig abzuschließen. Von der vom Finanzministerium geplanten automationsunterstützten Prüfung und Vergabe von UID-Nummern erwarten sich die Abgeordneten eine beschleunigte Gründung von als risikolos eingestuften Unternehmen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter wurde außerdem ersucht, die Zweckmäßigkeit der Eintragung von Standard-GmbHs unmittelbar durch Notare zu prüfen.

Verringerung bürokratischer Lasten?

Den Verfassungsausschuss passiert hat außerdem ein Grundsatzgesetz zur generellen Verringerung bürokratischer Lasten für Unternehmen und BürgerInnen: Durch mehr befristete Gesetze, eine systematische Durchforstung gesetzlicher Bestimmungen auf ihre Notwendigkeit und eine präzise Umsetzung von EU-Vorgaben ohne darüber hinausgehende Regelungen wollen die Regierungsparteien die Zahl der gesetzlichen Vorschriften insgesamt reduzieren, heißt es.

Diesem Gesetz stimmte auch die FPÖ zu, während sich Grüne und Neos skeptisch zeigten. Eine Satirezeitschrift hätte das Gesetz nicht besser formulieren können, bezweifelte etwa Gerald Loacker (Neos) die Wirksamkeit der Regelungen. Die Grünen fürchten, dass befristete Bestimmungen zu Rechtsunsicherheit führen und den Sozialstaat untergraben könnten.

Link: Parlament

 

 

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