Wien. Die Zulassung zum Uni-Doktorat für FH-Absolventen soll einfacher werden: Aus 30 Verordnungen wird eine einzige, verspricht das Wissenschaftsministerium.
Seit 2015 wurden im Rahmen des Ausbaus des Fachhochschulsektors 734 Masterstudienplätze in 24 Studiengängen geschaffen. Für diese müssen nun die entsprechenden Doktoratsstudien definiert werden, um die Durchlässigkeit für die Studierenden zu gewährleisten.
Ein neuer Verordnungsentwurf soll mehr Klarheit für angehende Doktoranden und Universitäten und auch eine spürbare Verwaltungsvereinfachung schaffen, wird versprochen: „Wir wollen die Zulassung zum Doktorats-Studium für Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen vereinfachen. Daher reduzieren wir die derzeit 30 Verordnungen auf eine einzige“, so Minister Mitterlehner.
Von FH bis Master
Start der Begutachtung ist ab sofort: Anders als in den Vorjahren seien im neuen Verordnungsentwurf sämtliche Fachhochschul-, Master- und Diplomstudien, die zum Doktoratsstudium an den Universitäten berechtigen, angeführt. Die bisherigen 30 einschlägigen Verordnungen werden somit außer Kraft gesetzt.
Die geplante Verordnung liste alle Fachhochschul-Studiengänge nach Studienkennzahl auf und weise auf die entsprechenden technischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder philosophischen Doktoratsstudien der Universitäten hin.
„Damit tragen wir zur Deregulierung der Verwaltung bei und erleichtern unseren Fachhochschul-Absolventen den Start in das Doktoratsstudium an einer Universität“, so Mitterlehner.
Insgesamt umfasst der Fachhochschulsektor derzeit rund 15.000 Studierende in Master-Studiengängen. 2015/16 haben 5.000 Studierende ihr Studium abgeschlossen, die sich somit für ein weiterführendes Doktoratsstudium an einer Universität qualifizieren.
Link: Wissenschaftsministerium