Wien. Bei der „26. Gemischten Wirtschaftskommission Österreich-China“ können Unternehmen Anliegen und Beschwerden an das Reich der Mitte einbringen.
Die Veranstaltung, ein Zusammentreffen der offiziellen Vertreter der beiden Länder, findet am 25. 4. 2017 in Wien statt.
Österreichische Unternehmen können bei dieser Gelegenheit Anliegen über Beschränkungen bzw. Behinderungen im bilateralen Handel bzw. bei Direktinvestitionen in China mittels eines Memorandums vorbringen, so die Außenwirtschaft in der WKÖ.
Die Vorgangsweise
Vorlagen für ein solches Memorandum sind vorhanden (sie sollten in Deutsch mit chinesischer Übersetzung erstellt werden). Unter Umständen ist auch eine persönliche Anwesenheit von Unternehmensvertretern während bestimmter Phasen der Sitzung möglich. Informationen dazu hat WKÖ-Experte Raymund Gradt (Außwenwirtschaft Fernost).
Link: Außenwirtschaft Fernost / Ozeanien (WKÖ)