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Recht

Neues Pauschalreisegesetz setzt EU-Vorgaben um

Wien. Das jetzt im Parlament beschlossene Pauschalreisegesetz soll die Position der Konsumenten gegenüber Reiseanbietern stärken. Kleine Reisebüros könnten allerdings die Leidtragenden sein, so die Befürchtung.

Gegen die Stimmen von FPÖ und dem Team Stronach sind damit jetzt im Nationalrat die EU-Vorgaben über einheitliche europäische Vertragsstandards für Pauschalreisen umgesetzt worden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Das Pauschalreisegesetz bringt u.a. umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten sowie neue Regelungen für Vertragsänderungen und den Rechtsfolgen, wenn beispielsweise vertragliche Leistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Einstimmig genehmigt hat das Plenum außerdem den Beitritt zusätzlicher Staaten wie Albanien oder Peru zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Konsens bestand auch bei Ergänzungen und Präzisierungen im Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.

Die Crux bei Pauschalreisen

Kritik an der Umsetzung der EU-Richtlinie bzw. den neuen Regeln für Pauschalreisen äußerten in der Debatte FPÖ und Neos. Beide Fraktionen befürchten negative Konsequenzen für kleine Reiseanbieter und Tourismus-Betriebe. Für große Reiseveranstalter wie TUI oder RUEFA habe sich nichts geändert, aufgrund der erweiterten Haftungspflichten werden aber kleine Reisebüros massive Probleme bekommen, heißt es.

Durch die dreijährige Übergangsfrist hätten Reiseveranstalter zudem keine Rechtssicherheit. Josef Schellhorn (Neon) befürchtet negative Auswirkungen auf den heimischen Hotelsektor. Die Ferienhotellerie sei grundsätzlich so aufgebaut, dass Pauschalleistungen angeboten werden. Mit einem übertriebenen Konsumentenschutz wie in dieser Richtlinie würden Konsumenten entmündigt und die Gesamtwirtschaft geschädigt, meinte Schellhorn.

Justizminister Wolfgang Brandstetter entgegnete, dass die Tourismus-Betriebe vor Inkrafttreten des Gesetzes noch ein Jahr Zeit hätten, um sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. Zudem habe sich sein Ressort bewusst für ein eigenes Pauschalreisegesetz entschieden. Eine schlanke Umsetzung der Richtlinie im Konsumentenschutzgesetz hätte aus seiner Sicht mehr Unübersichtlichkeit gebracht.

Link: Parlament

 

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