Open menu
Recht

EU-Anpassungen im Lebensmittelrecht beschlossen

Wien. Eine Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wurde jetzt im Nationalrat beschlossen.

Anpassungen an das Unionsrecht sind der Hauptgesichtspunkt einer Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, über die der Nationalrat Einstimmigkeit erzielte, so die Parlamentskorrespondenz.

  • Durch die Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel fällt nun etwa das Konzept der „diätetischen Lebensmittel“ weg, neu ist hingegen der Begriff der „Lebensmittel für spezielle Zwecke“.
  • Konkret werden nun Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost, Lebensmittel für medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung unter der Bezeichnung „Lebensmittel für spezielle Zwecke“ in das Gesetz aufgenommen.
  • Neu ist auch eine Meldeverpflichtung für – noch nicht am Markt befindliche – Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.

Link: Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. Handwerkerbonus zahlt im Durchschnitt 777 Euro pro Nase
  2. Aufsichtsbehörde ortet 18 Verstöße gegen das Personalvertretungsgesetz
  3. Ein Drittel mehr Anfragen bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft (GAW)
  4. Zahl der Volksbegehren wächst, die Erfolgsquote sinkt