Wien. Eine Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wurde jetzt im Nationalrat beschlossen.
Anpassungen an das Unionsrecht sind der Hauptgesichtspunkt einer Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, über die der Nationalrat Einstimmigkeit erzielte, so die Parlamentskorrespondenz.
- Durch die Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel fällt nun etwa das Konzept der „diätetischen Lebensmittel“ weg, neu ist hingegen der Begriff der „Lebensmittel für spezielle Zwecke“.
- Konkret werden nun Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost, Lebensmittel für medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung unter der Bezeichnung „Lebensmittel für spezielle Zwecke“ in das Gesetz aufgenommen.
- Neu ist auch eine Meldeverpflichtung für – noch nicht am Markt befindliche – Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.
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