Wien. Das europäische und internationale Sozialrechts gerät immer mehr in den Fokus des politischen Interesses, heißt es zur 65. Ergänzungslieferung. Zum Beispiel: Welche Familienbehilfe bekommt wer wo?
Die Diskussionen über den Zuzug von Unionsbürgern in andere Mitgliedstaaten, um dort Leistungen der sozialen Sicherheit in Anspruch zu nehmen, ist ein aktueller Fall. Bedeutsame Urteile des EuGH und der nationalen Gerichte in diesem und anderen Bereichen der sozialen Sicherheit erforderten eine Überarbeitung einiger Teile der Kommentierung der Verordnung 883/2004, heißt es beim Verlag Manz.
Die Neuerungen
Neu aufgenommen wurde außerdem u.a. das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz – EUB-SVG (regelt die Fälle des Übertritts aus dem österreichischen Pensionssystem in jenes der EU und umgekehrt) und das Abkommen über soziale Sicherheit mit Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien.
Link: Manz