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Recht

Verpflichtendes Integrationsjahr für Flüchtlinge beschlossen

Wien. Anerkannte Flüchtlinge (sowie ab 2018 teilweise auch Asylwerber), die arbeitsfähig sind und nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können, müssen künftig 2017 ein standardisiertes Integrationsprogramm absolvieren.

Im Mittelpunkt des Integrationsjahrs – es gilt konkret ab ab September – stehen Spracherwerb, Berufsorientierung und berufliche Qualifizierung, wer nicht mitwirkt, dem droht die Kürzung der Mindestsicherung.

Das sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor, der jetzt vom Sozialausschuss des Nationalrats gebilligt wurde. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen für die neuen gesetzlichen Regelungen.

Die neuen Regeln

Die Pflicht gilt sowohl für anerkannte Flüchtlinge als auch für subsidiär Schutzberechtigte. Ab 2018 können überdies auch Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit am Programm teilnehmen. Das Programmangebot hängt allerdings von den budgetären Ressourcen ab, einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationsjahr gibt es nicht, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Massive Kritik äußerte die FPÖ. Sie zeigte kein Verständnis dafür, dass auch Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit in das Integrationsjahr miteinbezogen werden und verwies zudem auf hohe Kosten des Programms. Grundsätzlich begrüßt wurde das Integrationsjahr von Grünen und Neos.

Kompetenzclearing, Kurse und Arbeitstrainings

Festgelegt sind die Details zum Integrationsjahr in einem eigenen Integrationsjahrgesetz (IGJ):

  • Demnach müssen alle Flüchtlinge, die seit Jänner 2015 Asyl bzw. subsidiärer Schutz in Österreich erhalten haben, ein vom AMS zusammengestelltes modulares Programm absolvieren. Voraussetzung sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf A1-Niveau und Arbeitsfähigkeit.
  • Vorrangig gehe es darum, die Betroffenen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Neben Deutsch- und Wertekursen sind in diesem Sinn unter anderem auch ein Kompetenzclearing, Bewerbungs- und Arbeitstrainings sowie Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu zählt etwa auch die Mitarbeit in sozioökonomischen Betrieben oder der Besuch von Produktionsschulen und Lehrwerkstätten.
  • Flüchtlinge, die in das Programm fallen und nicht mitwirken, drohen Sanktionen in Form einer gekürzten Mindestsicherung, wobei hierfür die jeweiligen Landesgesetze gelten. Auch etwaige vom AMS zuerkannte Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts werden gestrichen.
  • In der Regel soll das Integrationsjahr zwölf Monate dauern. Bei entsprechenden Vorkenntnissen können einzelne Module aber auch übersprungen werden. Auch sonst sei auf individuelle Qualifikationen und Fähigkeiten Rücksicht zu nehmen.
  • Die Werte- und Orientierungskurse werden in Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchgeführt, unter anderem sollen dabei umfassende Informationen über das Funktionieren des österreichischen Staates vermittelt werden.
  • Alle absolvierten Module werden auf einer Integrationskarte festgehalten. Während der Absolvierung des Programms sind die Teilnehmer unfallversichert.
  • Spezielle Bestimmungen enthält das Gesetz für etwaige Arbeitstrainings. Sie müssen im Interesse des Gemeinwohls erfolgen und werden auf anerkannte Zivildienstorganisationen beschränkt. Auch dürfen dadurch reguläre Arbeitsplätze nicht gefährdet sein.
  • Der Fokus der Arbeitstrainings hat auf der Vermittlung von Fertigkeiten für eine nachfolgende Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt zu liegen. Die Dauer ist auf maximal 12 Monate beschränkt, wobei innerhalb dieser Zeitspanne auch mehrere Trainings bei verschiedenen Einrichtungen möglich sind.

Link: Parlament (ausführliche politische Diskussion)

 

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