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Recht, Tipps

VKI startet Sammelaktion gegen die Bawag P.S.K.

Wien. Der VKI geht nach einem gewonnenen Urteil der Bawag P.S.K. an den Geldspeicher: Er startet eine Sammelaktion, die Kontoinhabern und Kreditkunden der Bank zugute kommen soll, die unzulässige Mahnspesen bezahlt haben.

Konkret können Kreditnehmer und Girokontoinhaber Verzugszinsen und Mahnspesen zurückfordern, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Man starte eine kostenlose Sammelaktion im Auftrag des Sozialministeriums, die Kunden der Bawag P.S.K. helfen soll, unzulässig in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Mahnspesen zurückzubekommen.

Der Hintergrund

Der VKI hat im Auftrag der AK Oberösterreich und mit Anwalt Stefan Langer eine Klage gegen die Bawag P.S.K. gewonnen, so die Mitteilung weiter: Gegenstand des vom Oberlandesgericht Wien (OLG Wien, 5 R 149/16t) rechtskräftig entschiedenen Urteils waren Klauseln zum Zahlungsverzug in Kreditverträgen (z. B.: Superschnell-Kredit, Wohnbaukredit).

Die Bawag P.S.K. hatte Kreditnehmern, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten waren, auf Basis der betroffenen Klauseln in unzulässiger Weise Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet. Das Urteil ist auch für Kunden mit Girokonto relevant.

„Die von der BAWAG P.S.K. verwendeten Klauseln zu Verzugszinsen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben”, so die Leiterin der Abteilung Sammelklagen des VKI, Ulrike Wolf. „Konsumenten, denen von der Bawag P.S.K. Verzugszinsen verrechnet wurden, haben daher einen Anspruch auf Entschädigung.”

Zusätzlich verlangte die Bank der Höhe nach gestaffelte Mahnspesen: Für die Zahlungserinnerung wurden 22 Euro fällig, bei der Mahnung 33 Euro und bei der letzten Mahnung 55 Euro. „Mahnspesen, die unabhängig von der Höhe der betriebenen Forderung kassiert werden, sind unzulässig“, so Wolf. „Für die massive Anhebung ab der zweiten Mahnung fehlt auch die sachliche Rechtfertigung.“

Das Vorgehen

Der VKI werde für Kreditnehmer und Girokontoinhaber der Bawag P.S.K. unzulässig in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Mahnspesen zurückfordern. Potentiell betroffen seien alle Konsumenten, die bei der Bank in Zahlungsverzug waren.

Die kostenlose Sammelaktion umfasse sowohl bestehende bzw. bereits beendete Kredite als auch aktive oder aufgelöste Girokonten, denen vergleichbare Klauseln zugrunde liegen. Die Bank dürfe sich nicht auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und hat die Kontosalden richtigzustellen bzw. entsprechende Kompensationen zu leisten, so der VKI.

Link: VKI (Sammelaktion)

Link: Bawag P.S.K.

 

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