Wien. Waren früher nur öffentliche Museen spendenbegünstigt, so können nun auch Privatmuseen in den Genuß der Steuerabzugsfähigkeit kommen.
Spender können seit 1. 1. 2017 auch Zuwendungen an private Museen von der Steuer absetzen, sodern diese öffentlichen Museen vergleichbar sind, erinnert Beratungsunternehmen Deloitte: Das bedeutet insbesondere vergleichbare Öffnungszeiten und überregionale Bedeutung.
Die neue Praxis
Eingeführt wurden die neuen Spielregeln mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016. Nun hat das Finanzministerium den Fragebogen veröffentlicht, mit dem Privatmuseen konkret geprüft werden.
Abgefragt wird u.a. die Rechtsgrundlage des Museums, die fachliche Qualifikation der Museumsleitung, überregionales Interesse an der Sammlung u.v.m.
Link: BMF (Fragebogen)