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Bildung & Uni, Recht

Studienrecht wird umgebaut, PH und FH angeglichen

Wien. Neues im Studienrecht: Eine Novelle bringt die Harmonisierung von Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen, außerdem können Unis künftig Erweiterungsstudien anbieten.

  • So werden die Regelungen hinsichtlich der Zulassung zum Studium in der Nachfrist angeglichen. An den Pädagogischen Hochschulen (PH) war bis dato eine Anmeldung in der Nachfrist nicht möglich, künftig ist eine Zulassung in bestimmten Fällen wie beispielsweise bei Absolvierung eines Zivil- oder Präsenzdienstes oder bei bestandener Matura im Herbsttermin möglich.
  • Zudem ist nun festgelegt, dass Studierende einheitlich eine Prüfung grundsätzlich drei Mal wiederholen dürfen. Bisher konnten Prüfungen an den PH nur zwei Mal wiederholt werden.
  • Eine weitere Harmonisierung gibt es bei den akademischen Graden: es ist nunmehr auch im Universitätsgesetz geregelt, dass allen Lehramtsstudierenden einheitlich der Grad Bachelor of Education (BEd) bzw. Master of Education (MEd) zu verleihen ist.
  • Ebenso wurde nun das Studienjahr einheitlich geregelt und beginnt sowohl an den PH als auch an den Universitäten am 1. Oktober und endet jeweils am 30. September.
  • Neu ist dabei, dass die lehrveranstaltungsfreien Zeiten nunmehr kein eigenständiger Bestandteil des Studienjahres sind, sondern dem Wintersemester und dem Sommersemester zugerechnet werden.
  • Darüber hinaus können nun Studierende aller Hochschulen gleichermaßen das Angebot des Universitätssportsinstituts (USI) nutzen. Zuvor war dies nur Universitätsangehörigen möglich.
  • Künftig können die Universitäten auch Erweiterungsstudien anbieten. Dabei handelt es sich um ordentliche Studien, die dem Zweck dienen, ein bereits absolviertes Studium um zusätzliche Kompetenzen zu erweitern. Das betreffe zum einen Lehramtsstudien, sodass Studierende ihrem Portfolio ein weiteres Unterrichtsfach hinzufügen können. Zum anderen können aber ebenso Studierende der Romanistik, Slawistik oder Translationswissenschaften unbürokratisch eine weitere Sprache erwerben.

In Begutachtung

Die Novelle wurde gemeinsam vom Bildungs- und Wissenschaftsministerium unter Einbindung der Rektorate u.a. erarbeitet und ist nun in Begutachtung gegangen.

Nach der Implementierung der gemeinsamen Lehrerausbildung werde nun in einem weiteren Schritt das Studienrecht an den jeweiligen Hochschulen und den Universitäten harmonisiert. Das schaffe mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Studierenden, so das Wissenschaftsministerium.

Link: Wissenschaftsministerium

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