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Recht

VKI punktet gegen Servicepauschale von Mobilfunker

Wien. Der VKI punktet gegen Hutchison Drei in Sachen einseitige Vertragsänderungen (Entgelterhöhungen). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hutchison Drei hatte im September 2016 bei 16 Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu 3 Euro erhöht und u.a. eine jährliche Servicepauschale von 20 Euro eingeführt.

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die einseitige Entgelterhöhung bzw. die Vertragsänderung sowie gegen die zugrundeliegende Vertragsklausel.

Das Urteil

Das Handelsgericht Wien erklärte die Klausel jetzt für unzulässig. Die Klausel entspricht nicht den Anforderungen der Konsumentenschutzbestimmungen, sie ist intransparent und benachteiligt die Kunden gröblich, urteilte das Gericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

„Die beanstandete Klausel lässt Vertragsänderungen nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zu und wurde daher vom Handelsgericht Wien für unzulässig erklärt“, so VKI-Juristin Marlies Leisentritt. „Eine Klausel, auf deren Grundlage eine einseitige Änderung der Entgeltbedingungen ohne weitere inhaltliche Beschränkung vorgenommen werden kann, verstößt gegen die Verbraucherschutzbestimmungen.“

Link: VKI-Rechtsportal

 

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