Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Demonstrationsrecht von Nicht-EU-Bürgern eingeschränkt

Wien. Der Innenausschuss des Nationalrats hat die geplante Novelle zum Versammlungsgesetz (Stichwort „Pro-Erdogan-Demos“) auf den Weg gebracht.

Rund um Demonstrationen wird es künftig eine Schutzzone von bis zu 150 Meter geben. Zudem erhält die Regierung die Möglichkeit, Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Trotz anhaltender Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen hat der Innenausschuss des Nationalrats jetzt mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Weg für die Ende März von SPÖ und ÖVP eingebrachte Novelle zum Versammlungsgesetz geebnet.

Inhaltliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf wurden nicht vorgenommen, die Abgeordneten haben jedoch einige technische Korrekturen eingearbeitet und die Erläuterungen mit einem Abänderungsantrag in mehreren Punkten präzisiert.

Die neue Schutzzone und weitere Änderungen

  • Ziel der neuen Schutzzone ist die Gewährleistung des ungehinderten Ablaufs von Demonstrationen. Weder am Ort einer rechtmäßigen Versammlung noch innerhalb des Schutzbereichs darf künftig eine andere Versammlung abgehalten werden. Damit wollen die Regierungsparteien die Störung oder Verhinderung einer Versammlung durch Gegendemonstrationen verhindern.
  • Das Ausmaß des Schutzbereichs ist von der Behörde vorab festzulegen, zu berücksichtigen sind dabei etwa die Zahl der erwarteten Teilnehmer sowie der zu erwartende Verlauf der Versammlung.
  • Wird kein ausdrücklicher Schutzbereich angeordnet, gilt eine allgemeine Schutzzone von 50 Metern, das betrifft auch sogenannte Spontanversammlungen.
  • Gemäß den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird der Schutzbereich vom äußeren Rand der Versammlung zu messen sein. Auch eine Schutzzone unter 50 Meter kommt grundsätzlich in Frage, etwa wenn der Versammlungsort durch bauliche Gegebenheiten begrenzt ist. Maximal darf sie jedenfalls 150 Meter betragen.
  • Um Behörden ausreichend Zeit für die Prüfung und für vorbereitende organisatorische Maßnahmen zu geben, wird die Frist zur Anmeldung einer Versammlung von 24 auf 48 Stunden verlängert.
  • Ist die Teilnahme eines Vertreters bzw. einer Vertreterin eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation an der Versammlung geplant, verlängert sich diese Frist zur Anmeldung sogar auf eine Woche.
  • Deutlich ausgeweitet wird die Möglichkeit, politische Kundgebungen von Nicht-EU-Bürgern zu verbieten. Demnach kann die zuständige Behörde eine Versammlung künftig dann untersagen, wenn sie „der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderläuft“, wie es im Wortlaut nunmehr heißt.
  • Ist der Auftritt eines ausländischen Politikers oder eines anderen Vertreters eines ausländischen Staates bei einer derartigen Versammlung geplant, liegt es im Ermessen der Bundesregierung, ein Verbot zu verhängen.

Die Grundrechte sehen die Regierungsparteien durch die neue Bestimmung nicht verletzt: Auch die Europäische Menschenrechtskonvention erlaube es, die politische Tätigkeit von AusländerInnen bestimmten Beschränkungen zu unterwerfen, wird in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf hervorgehoben.

Rund 40 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

Dem Beschluss im Ausschuss war ein zweiwöchiges Begutachtungsverfahren vorangegangen. Dabei wurden rund 40 Stellungnahmen abgegeben.

Zum Teil scharfe Kritik am Gesetz kam von der Opposition. Er glaube allen, dass sie ein gutes Gesetz wollten, der vorliegende Entwurf sei aber schlecht gemacht, hielt FPÖ-Sicherheitssprecher Walter Rosenkranz fest und verwies in diesem Zusammenhang auch auf die negative Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer.

Keine Demos für Tibeter?

Sowohl die Grünen als auch die FPÖ fürchten, dass durch die Novelle das Demonstrationsrecht von Ausländern übermäßig eingeschränkt wird. So könnte die Regierung künftig etwa eine Demonstration der Free-Tibet-Bewegung, zu der der Dalai Lama eingeladen wurde, untersagen, weil sie ihrem außenpolitischen Interesse zuwiderläuft, machte Rosenkranz geltend.

Albert Steinhauser (Grüne) sieht durch die gewählte Formulierung außerdem auch Österreicher betroffen, die etwa eine Kurden-Demonstration anmelden wollen. „Husch-Pfusch“ und skurille Formulierungen ortet auch Nikolaus Scherak (Neos).

Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen schlug vor, die geplanten Änderungen gemeinsam mit den weiteren Vorschlägen von Innenminister Wolfgang Sobotka zur Novellierung des Versammlungsgesetzes bei der von Sobotka angekündeten Enquete zu diskutieren. Ein von ihm eingebrachter Vertagungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.

Anders als die Opposition sind ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer und SPÖ-Abgeordnter Jürgen Schabhüttl überzeugt, dass die geplanten Änderungen notwendig sind, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern. Durch die verlängerte Anmeldefrist könne sie sich besser auf Demonstrationen vorbereiten. Das bekräftigte auch Innenminister Wolfgang Sobotka. Es brauche die bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten, sagte er.

Zahl der Versammlungen in Wien hat sich seit 2010 verdoppelt

Sobotka wies darauf hin, dass das Gesetz eine längere Vorlaufgeschichte habe. Nach einer eskalierenden Demonstration am Brunnenmarkt und der Demonstration infolge des fehlgeschlagenen Putschversuchs in der Türkei habe man im Innenministerium Überlegungen angestellt, wie das Versammlungsgesetz novelliert werden könne.

Ziel sei es, die bestmögliche Sicherheit für alle zu erreichen, sowohl für die Beteiligten als auch für unbeteiligte Dritte. Zudem gelte es die Menschenrechte umfassend zu sichern, auch jener, die sich an einer Demonstration beteiligen, hob er die Bedeutung einer Pufferzone zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten hervor.

Sobotka machte überdies darauf aufmerksam, dass sich die Zahl der jährlichen Versammlungen in Wien zwischen 2010 und 2016 von 7.000 auf 14.000 verdoppelt habe.

Großdemonstrationen, wie jene gegen den Akademikerball seien eine logistische Herausforderung für die Polizei, gab Sobotka zu bedenken. Es brauche genügend Zeit für die Organisation. Auch die einwöchige Anmeldefrist von Versammlungen bei Teilnahme ausländischer VertreterInnen hält er in diesem Sinn für notwendig, um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen.

Link: Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr Produkte
  2. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  3. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  4. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament