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Recht, Tipps

Erbrechtsratgeber klärt über Erben und Vererben auf

Wien. Die „Initiative für das gute Testament“ Vergissmeinnicht.at hat mit den Notaren einen kostenlosen Erbrechtsratgeber herausgebracht.

Zwar bestehe unter den Österreicherinnen und Österreichern vielfach der Wunsch, selbst zu bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Ableben geschieht, trotzdem ist der Wissensstand der Bevölkerung zum Thema Erben und Testament sehr gering, so Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria.

Vergissmeinnicht.at – die Initiative für das gute Testament – präsentiere nun den neuen kostenfreien Erbrechtsratgeber „Von mir bleibt nur Gutes“. Interessierte erfahren darin, was sie beim Vererben beachten müssen – insbesondere mit den seit Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuerungen – und wie sie gemeinnützige Organisationen im Testament bedenken können.

  • Laut der Studie „Erben in Österreich – privat und geschäftlich“ der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich haben sich 47% der Österreicher über das Thema Erben noch überhaupt keine Gedanken gemacht.
  • Nur 13% der über 18-jährigen haben definitiv ein Testament verfasst.
  • Wie wichtig ein Testament allerdings ist, zeige die Tatsache, dass zwischen 2012 und 2015 mehr als 12 Mio. Euro an den Staat fielen, weil kein Testament und keine gesetzlichen Erben gegeben waren.
  • 30% der Bevölkerung wissen etwa nicht, dass auch Schulden vererbt werden können oder wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist.
  • Ebenfalls sehr gering ist der Kenntnisstand über die heuer in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen.

Der Testamentsratgeber

Mit dem jetzt verfügbaren Testamentsratgeber biete Vergissmeinnicht.at gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer ein Serviceinstrument, um den Wissensstand zum Thema Erben zu verbessern.

Behandelt werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht ebenso wie die zentralen Änderungen im Erbrecht. Die ab 1. Jänner geltenden Neuregelungen bringen unter anderem eine Berücksichtigung von Pflegeleistungen durch nahe Angehörige, ein außerordentliches Erbrecht für Lebensgefährten oder neue Formvorschriften für fremdhändige Testamente.

Darüber hinaus zeige der neue Ratgeber „Von mir bleibt nur Gutes“, wie man eine gemeinnützige Organisation im Testament berücksichtigen kann und was dabei zu beachten ist.

Link: www.vergissmeinnicht.at

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