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Kartellrechtsreform nimmt Unternehmen ins Visier

Wien. Mit der Kartellrechtsreform wird die EU-Schadenersatz-Richtlinie umgesetzt. Dadurch kommt es zu einer Reihe an Verschärfungen, die für KMU genauso relevant sind wie für international tätige Konzerne. Ein Lindecampus-Seminar am 3. 5. 2017 widmet sich dem Thema.

Auch die jüngste Rechtsprechung des EuGH und des OGH als Kartellobergericht soll die Durchsetzung von Schadenersatz erleichtern, heißt es dazu.

Das neue Gesetz

Das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 (KaWeRÄG) bringe einschneidende Neuerungen, die zu notwendigen Anpassungen in Unternehmen führen.

  • Das vom Nationalrat Ende März 2017 verabschiedete Gesetz soll vor allem Schadenersatzklagen wegen Preisabsprachen und anderen Kartellrechtsverstößen erleichtern.
  • Ebenso kommt es zu Änderungen bei der Verjährung von Kartellrechtsverstößen, neuen Regeln zur Solidarhaftung als auch zu gestärkten Befugnissen der Bundeswettbewerbsbehörde bei Hausdurchsuchungen.

Die Folgen von Kartellrechtsverstößen sind schwerwiegend und können mehrstellige Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes nach sich ziehen.

Das Lindecampus Seminar „Update Kartellrecht“ (3. Mai 2017) widmet sich dem Thema. Vor Ort sind Dietmar Dokalik (Legist der Novelle) und Anwältin Isabella Hartung.

Link: Lindecampus

 

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