Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Finanz, Recht

Urteil: Nachrangdarlehen? Dann bitte auch Gewinnchancen

Graz. Das Oberlandesgericht Graz hat die Finanzierungsform der Karma Werte GmbH als gesetzwidrig verurteilt, so der VKI: Eine wichtige Rolle spiele die Anlageform des Nachrangdarlehens. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Karma Werte GmbH – sie ist spezialisiert auf Erneuerbare Energie und Photovoltaik-Projekte – wegen Klauseln in den Darlehensbedingungen geklagt. Konkret erachtet der VKI die Vorgehensweise des Unternehmens in mehrfacher Hinsicht als gröblich benachteiligend:

  • So tragen die Anleger laut VKI beispielsweise ein über die Maßen hohes Risiko im Falle des Scheiterns, während sie im Erfolgsfall nicht am Gewinn beteiligt werden.
  • Bei einer vorzeitigen Kündigung können außerdem hohe Strafzahlungen fällig werden, die das bis dato eingezahlte Kapital weit übersteigen.

Das OLG Graz stuft in einem aktuellen Urteil alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig ein (nicht rechtskräftig), so der VKI.

Das Instrument der Nachrangdarlehen

Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen (sogenannte Nachrangdarlehen) von Kunden auf. Das heißt: Kreditgeber sind die Kunden und Kreditnehmer ist die Karma Werte GmbH. Für die Kunden stelle dies eine Anlageform dar.

Bei einem solchen Nachrangdarlehen übernehmen Anleger ein Risiko, das weit über das allgemeine Insolvenzausfallsrisiko hinausgeht, da sie Kapital und Zinsforderungen auch ohne Insolvenz des Unternehmers vollständig verlieren können.

Eine derartige Weitergabe des Risikos an die Anleger kann laut OLG Graz aber nur dann sachlich ausreichend gerechtfertigt sein, wenn sie auch im Erfolgsfall wie Mitunternehmer behandelt werden, sie also z.B. auch am Gewinn des Unternehmens beteiligt sind. Das sei hier jedoch nicht der Fall, so der VKI.

Die zugrundeliegende Vertragsbestimmung benachteilige daher die Kunden gröblich. Ein weiterer Stein des Anstoßes in den Augen des VKI: Kündigen die Anleger vorzeitig, ist das zwar nach den Vertragsbedingungen zulässig, sie müssen aber Pönale zahlen.

„Dass Kunden nur die Nachteile tragen müssen, wenn es dem Unternehmen schlecht geht, sie aber nicht auch an einem allfälligen Unternehmenserfolg teilhaben, ist nicht einzusehen“, kritisiert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Spannend ist das Urteil auch deshalb, weil Crowdinvesting-Angebote in Österreich üblicherweise als Nachrangdarlehen konstruiert sind. Es ist noch nicht rechtskräftig, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Link: VKI

 

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?