Moskau. Russland erhebt 2017 erstmals eine Umweltgebühr von Importeuren und Produzenten von Waren ein.
Grundlage ist das föderale Gesetz Nr. 458 vom 29. Dezember 2014, so die Außenwirtschaftsorganisation der WKÖ: Die Gebühr ist demnach zweigeteilt in einen Umweltbeitrag für fertige Erzeugnisse und einen für die Verpackung und wird anhand einer mehrteiligen Formel berechnet.
Die Regeln
Ausnahmen von der Umweltgebühr gelten laut AWO für importierte Ware für Eigenverbrauch sowie bei Ausfuhr der Abfälle außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation.
Weiters sind jene Unternehmen ausgenommen, welche eine eigenständige Entsorgung der Waren und Verpackungen sicherstellen.
Link: AWO (Russische Föderation)