Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, Partner bei CMS
Aufgrund der bestehenden Niedrigzins-Politik der Zentralbanken und negativer Referenzzinssätze herrschte lange Zeit Unklarheit, wie variable Zinsen, die sich aus einem Referenzzinssatz zuzüglich eines Aufschlages zusammensetzen (Zinsgleitklauseln), zu berechnen sind. Strittig war, ob Banken bei negativen Referenzzinssätzen womöglich Zinsen an Kreditnehmer zahlen müssen, oder ob diesfalls der Referenzzinssatz 0 ist und Kreditnehmer lediglich den Aufschlag zahlen müssen. Vor wenigen Tagen hat der OGH diese Frage geklärt (10 Ob 13/17k). [mehr]
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