Warschau/Wien. Polen hat ein neues Überwachungssystem für die Warenbeförderung auf der Straße gestartet, warnt die WKÖ.
Die entsprechende Meldeverpflichtung im Straßengüterverkehr ist am 18. April 2017 in Kraft getreten und dem ungarischen EKAER System vergleichbar, so die Außenwirtschaftsorganisation. Es soll eine Maßnahme gegen den zunehmenden Steuerbetrug sein und beinhaltet bei Verstößen auch Strafen gegen die Fahrer.
Aus österreichischer Sicht seien noch einige Fragen offen; meldepflichtig seien aber jedenfalls unter bestimmten Umständen (Fracht beinhaltet Güter wie Alkohol, Tabak, Treibstoffe u.a.):
- Warenlieferung die in Polen beginnen und in einem anderen Mitgliedstaat (oder Drittstaat) enden
- Warenlieferungen, die in einem anderen Mitgliedstaat (oder Drittstaat) beginnen und in Polen enden
- Warenbeförderungen durch Polen (Transit)
Link: WKÖ (AWO)