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Business, Recht, Tipps

SVA verspricht Rechtssicherheit für Selbständige

Wien. Im Ministerrat wurde das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) beschlossen. Selbständige können sich künftig amtlich als (Nicht-Schein-)selbständig einstufen lassen.

Das SV-ZG soll österreichischen Selbständigen mehr Rechtssicherheit in ihrer unternehmerischen Tätigkeit bringen, verspricht die für sie zuständige gewerbliche Sozialversicherung SVA.

„Mit der Neuregelung ab 1. Juli 2017 wird eine wichtige Forderung der SVA für ihre Versichertengemeinschaft umgesetzt, die klare Spielregeln schafft und eine gravierende Rechtsunsicherheit aus der Welt schafft”, so SVA Obmann-Stv. Alexander Herzog.

Was vorgeschrieben ist

Zukünftig sieht das Gesetz unter anderem vor, dass im Zuge einer Umqualifizierung – vormals Selbständiger danach Dienstnehmer – die beitragsrechtliche Rückabwicklung vereinfacht wird, in dem die bereits bezahlten Beiträge des neuen Selbständigen dem zukünftigen Dienstgeber gutgeschrieben werden. Die bereits bezahlten Beträge würden innerhalb der Träger gegengerechnet und dadurch die Nachzahlungen für die betroffenen Dienstgeber reduziert. „Somit vermeiden wir, dass Betroffene nach einer Entscheidung der Krankenkasse nicht mehr existenzbedrohliche Zahlungsforderungen leisten müssen“, so Herzog. Weiters betont er, dass die SVA künftig stärker in die Verfahren mit den Gebietskrankenkassen eingebunden werden müsse und man sich bei Prüfungen und Kontrollen intensiv für die Versicherten einsetzen werde.

Der Gesetzestext sieht zusätzlich vor, dass im Zuge einer Neuanmeldung zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit kritische Fälle im Vorfeld anhand eines Fragebogens gemeinsam durch die Versicherungsträger geprüft werden. Bei späteren Prüfungen aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA-Prüfung) sollen diese Entscheidungen bindend sein. Die Politik habe nun die dafür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und es gebe nun „klare Spielregeln im Bereich der Rechtssicherheit für Selbständige“, so Herzog.

Die SVA

Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als Gesundheitsversicherung rund 800.000 Kunden. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 428.000 Versicherte zuständig.

Link: SVA

 

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