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Business, Recht, Steuer

BWB-Gebühr für Zusammenschlüsse mehr als verdoppelt

Wien. Die Pauschalgebühr bei der Anmeldung von Zusammenschlüssen wird deutlich erhöht, so die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

​Das neue Wettbewerbsgesetz ist seit dem 25.4.2017 in Kraft. Im Hinblick auf die Novelle kommt es zu einer wesentlichen Änderung bei der Anmeldung von Zusammenschlüssen, teilt die BWB mit: Die Pauschalgebühr werde erhöht und beträgt nunmehr EUR 3.500,- (§ 10a Abs 1 WettbG). Davor waren es EUR 1.500,- gewesen.

Bei allen eingebrachten Zusammenschlüssen ab dem 25.4.2017 sei daher dieser Beitrag zu entrichten.

Link: BWB

 

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