Wien. Die Pauschalgebühr bei der Anmeldung von Zusammenschlüssen wird deutlich erhöht, so die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Das neue Wettbewerbsgesetz ist seit dem 25.4.2017 in Kraft. Im Hinblick auf die Novelle kommt es zu einer wesentlichen Änderung bei der Anmeldung von Zusammenschlüssen, teilt die BWB mit: Die Pauschalgebühr werde erhöht und beträgt nunmehr EUR 3.500,- (§ 10a Abs 1 WettbG). Davor waren es EUR 1.500,- gewesen.
Bei allen eingebrachten Zusammenschlüssen ab dem 25.4.2017 sei daher dieser Beitrag zu entrichten.
Link: BWB